Instruction Manual

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17. Garantiebedingungen
die Mu nition auf Ihre Waffe abstimmen, indem
Sie mehrere Munitionssorten prüfen. Die Munition
gleichen Fabrikats und der gleichen Laborierung
kann von Fertigung zu Fertigung und von Waffe
zu Waffe eine un terschiedliche Schussleistung und
Treffpunktlage haben.
Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für eine hervor ra-
gende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schuss leistung müssen inner-
halb von 20 Tagen nach Verkaufsdatum schriftlich
geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor, die
Waffe an ein unabhängiges Institut zur Überprü-
fung zu geben (DEVA oder Staatliches Beschuss-
amt). Sollte dort eine hervorragende Schussleis tung
bestätigt werden, sind wir berechtigt, die dafür
ange fallenen Kosten beim Kunden einzufordern.
3. Umfang der Garantie
Garantieleistungen bewirken weder für die Waffe
noch für die eingebauten Ersatzteile eine Ver länge-
rung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die Garan-
tie frist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für die gesamte Waffe.
4. Garantieausschluss
Die Garantie wird ausgeschlossen bei:
Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder
unsachgemäßer Verwendung oder Handhabung
und wenn die Waffe mechanische Beschädigun-
gen, gleich welcher Art, aufweist.
Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Umwelt-
einflüsse.
Reparaturen, Bearbeitungen oder Verände-
rungen der Waffe durch Dritte.
Verwendung von wiedergeladener oder nicht
CIP-zugelassener Munition.
Ausführung einer Brünierung durch Dritte.
Die Garantie besteht nicht für optische Zieleinrich-
tungen und Zielfernrohrmontagen anderer Her-
steller als Blaser Jagdwaffen GmbH. Weitergehen de
oder andere An sprüche, insbesondere solche auf
Ersatz außerhalb der Waffe entstandener Schä-
den (Folgeschäden), sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausge-
schlossen.
1. Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH wird
zusätzlich zu den gesetzlichen Gewähr leistungs-
ansprüchen des Händlers geleistet, dies unter der
Voraussetzung, dass der beiliegende Waffenpass
innerhalb von zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei
Blaser Jagdwaffen GmbH vollständig ausgefüllt
ein gegangen ist. Die Garantie wird nur für den
Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im Er-
werbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf
Original Blaser Zielfernrohrmontagen, nicht aber
auf die Ziel optik. Holzteile an der Waffe bedürfen
einer besonderen Pflege und unterliegen als
Natur pro dukt einer natürlichen Veränderung, die
Garantie für Holzteile ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre und beginnt
mit dem Verkaufsdatum und umfasst alle Män-
gel und Schäden der Waffe (Metall- und Kunst-
stoff teile), die nachweislich auf Material- oder
Fertigungs fehlern beruhen. In diesem Rahmen
übernimmt der Hersteller die Kosten für Material
und Arbeitszeit. Für die Durchführung der Garantie-
arbeiten ist die Waffe an den autorisierten Fach-
händler oder an die Produktionsfirma in Isny
abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück transport
der Waffe trägt der Kunde. Die Garantieleistung
erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Reparatur
oder Ersatz fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen in
das Eigentum des Herstellers über.
2. Garantie auf die Schussleistung
Die Schusspräzision einer Waffe ist von vie-
len Fakto ren abhängig. Der wichtigste Faktor
ist die Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit
jeder Muni-tionssorte gleich gut, es können
erhebliche Leis tungsunter schiede bestehen. Die
Zieloptik und deren Montage ist ebenso bedeutend.
Parallaxe, lose Absehen, Defekte der Absehen-
verstellung und eine mangelhafte Montage sind die
häufigsten Ursachen für unbefriedi gende Schuss-
leistungen. Deshalb sollten Sie vom Fachmann
montierte Marken-Zielfernrohre verwenden und
07-2015 Technische Änderungen vorbehalten
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