Instruction Manual
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04-2014 Technische Änderungen vorbehalten.
deutsch
16. Garantiebedingungen
gung zu Fertigung und von Waffe zu Waffe eine
un terschiedliche Schussleistung und Treffpunktlage
haben.
Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für eine hervor ra-
gende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schuss leistung müssen inner-
halb von 20 Tagen nach Verkaufsdatum schriftlich
geltend gemacht werden. Wir behalten uns vor,
die Waffe an ein unabhängiges Institut zur Über-
prüfung zu geben (DEVA oder Staatliches Beschus-
samt). Sollte dort eine hervorragende Schussleis-
tung bestätigt werden, sind wir berechtigt, die dafür
ange fallenen Kosten beim Kunden einzufordern.
Umfang der Garantie
Garantieleistungen bewirken weder für die Waffe
noch für die eingebauten Ersatzteile eine Ver länge-
rung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die Garan-
tie frist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für die gesamte Waffe.
Garantieausschluss
Die Garantie wird ausgeschlossen bei:
• Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder un-
sachgemäßer Verwendung oder Handhabung
und wenn die Waffe mechanische Beschädigun-
gen, gleich welcher Art, aufweist.
• Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Umwelt-
einflüsse.
• Reparaturen, Bearbeitungen oder Veränderungen
der Waffe durch Dritte.
• Verwendung von wiedergeladener oder nicht
CIP-zugelassener Munition.
• Ausführung einer Brünierung durch Dritte.
Die Garantie besteht nicht für optische Zieleinrich-
tungen und Zielfernrohrmontagen anderer Her-
steller als Blaser Jagdwaffen GmbH. Weitergehen-
de oder andere An sprüche, insbesondere solche
auf Ersatz außerhalb der Waffe entstandener Schä-
den (Folgeschäden), sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausge-
schlossen.
Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH wird
zusätzlich zu den gesetzlichen Gewähr leistungs-
ansprüchen des Händlers geleistet, dies unter der
Voraussetzung, dass der beiliegende Waffenpass
innerhalb von zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei
Blaser Jagdwaffen GmbH vollständig ausgefüllt
ein gegangen ist. Die Garantie wird nur für den
Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im
Erwerbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf Ori-
ginal Blaser Zielfernrohrmontagen, nicht aber auf
die Ziel optik. Holzteile an der Waffe bedürfen einer
besonderen Pflege und unterliegen als Natur pro-
dukt einer natürlichen Veränderung, die Garantie
für Holzteile ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre und beginnt
mit dem Verkaufsdatum und umfasst alle Mängel
und Schäden der Waffe (Metall- und Kunst stoff-
teile), die nachweislich auf Material- oder Fertigungs-
fehlern beruhen. In diesem Rahmen übernimmt der
Hersteller die Kosten für Material und Arbeitszeit.
Für die Durchführung der Garantiearbeiten ist die
Waffe an den autorisierten Fachhändler oder an die
Produktionsfirma in Isny abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück transport
der Waffe trägt der Kunde. Die Garantieleistung
erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Reparatur
oder Ersatz fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen
in das Eigentum des Herstellers über.
Garantie auf die Schussleistung
Die Schusspräzision einer Waffe ist von vielen
Fakto ren abhängig. Der wichtigste Faktor ist
die Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit jeder
Munitionssorte gleich gut, es können erhebli-
che Leis tungsunter schiede bestehen. Die Ziel-
optik und deren Montage ist ebenso bedeutend.
Eine mangelhafte Montage ist die häufigste
Ursache für unbefriedi gende Schuss leistungen.
Deshalb sollten Sie vom Fachmann montierte
Zieloptiken verwenden und die Mu nition auf Ih-
re Waffe abstimmen, indem Sie mehrere Muni-
tionssorten prüfen. Die Munition gleichen Fabri-
kats und der gleichen Laborierung kann von Ferti-
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