Instruction Manual
12.2. 12.3.
12.4.
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deutsch
Garantie auf die Schussleistung Umfang der Garantie
Garantieausschluss
Die Schusspräzision einer Waffe ist von
vielen Faktoren abhängig. Der wichtigste
Faktor ist die Munition. Nicht jeder Lauf
schießt mit jeder Muni tionssorte gleich
gut, es können erhebliche Leistungsunter-
schiede bestehen. Die Zieloptik und
deren Montage ist ebenso bedeutend.
Parallaxe, lose Absehen, Defekte der
Absehenverstellung und eine mangelhafte
Montage sind die häufigsten Ursachen
für unbefriedi gende Schuss leistungen.
Deshalb sollten Sie vom Fachmann mon-
tierte Marken-Zielfernrohre verwenden
und die Mu nition auf Ihre Waffe abstim-
men, indem Sie mehrere Munitionssorten
prüfen. Die Munition gleichen Fabrikats
und der gleichen Laborierung kann von
Fertigung zu Fertigung und von Waffe zu
Waffe eine unterschied liche Schussleistung
und Treffpunktlage haben. Bei optimal
ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für die hervor-
ragende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schuss leistung
müssen inner halb von 20 Tagen nach
Verkaufsdatum schrift lich geltend gemacht
werden. Wir behalten uns vor, die Waffe an
ein unabhängiges Institut zur Überprüfung
zu geben (DEVA oder Staatliches
Beschussamt). Sollte dort die hervorragende
Schussleistung bestätigt werden, sind wir
berechtigt, die dafür angefallenen Kosten
beim Kunden ein zufordern.
Garantieleistungen bewirken weder für die
Waffe noch für die eingebauten Ersatzteile
eine Ver länge rung oder Erneuerung der
Garantiefrist. Die Garan tiefrist für einge-
baute Ersatzteile endet mit der Ga rantiefrist
für die gesamte Waffe.
Die Garantie wird ausgeschlossen bei:
• Schäden als Folge normaler Abnutzung,
bei Nichtbeachtung der Betriebsanlei-
tung oder unsachgemäßer Verwendung
oder Handhabung und wenn die Waffe
mechanische Beschädigungen, gleich
welcher Art, aufweist.
• Schäden aufgrund höherer Gewalt oder
Umwelt einflüsse.
• Reparaturen, Bearbeitungen oder
Veränderungen der Waffe durch Dritte.
• Verwendung von wiedergeladener oder
nicht CIP-zugelassener Munition.
• Ausführung einer Brünierung durch
Dritte.
Die Garantie besteht nicht für optische
Zieleinrichtungen und Zielfernrohrmontagen
anderer Hersteller als Blaser Jagdwaffen
GmbH. Weitergehende oder andere
An sprüche, insbesondere solche auf Ersatz
außerhalb der Waffe entstandener Schäden
(Folgeschäden), sind – soweit eine Haftung
nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.