Instruction Manual

12.1.
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12. Garantiebedingungen
Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH
wird zusätzlich zu den gesetzlichen Gewähr-
leistungs an sprüchen des Händlers geleistet,
dies unter der Voraussetzung, dass der
beiliegende Waffenpass innerhalb von
zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei Blaser
Jagdwaffen GmbH vollständig aus gefüllt
ein gegangen ist. Die Garantie wird nur
für den Ersterwerber geleistet, der seinen
Wohnsitz im Erwerbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließ-
lich auf die Metall- und Kunststoffteile
der Waffe und auf Original Blaser
Zielfernrohrmontagen, nicht aber auf die
Ziel optik. Holzteile an der Waffe bedürfen
einer besonderen Pflege und unterliegen
als Natur produkt einer natürlichen
Veränderung, die Garantie für Holzteile ist
ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre,
beginnt mit dem Verkaufsdatum und
umfasst alle Mängel und Schäden der
Waffe (Metall- und Kunst stoffteile), die
nachweislich auf Material- oder Fertigungs-
fehlern beruhen. In diesem Rahmen über-
nimmt der Hersteller die Kosten für Material
und Arbeitszeit. Für die Durchführung
der Garantiearbeiten ist die Waffe an den
autorisierten Fachhändler oder an die
Produktionsfirma in Isny abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück-
transport der Waffe trägt der Kunde. Die
Garantieleistung erfolgt nach Wahl des
Herstellers durch Reparatur oder Ersatz
fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen in
das Eigentum des Herstellers über.