Instruction Manual

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10. Koffer 11. Pflege und Wartung 12. Garantiebedingungen
Im doppelschaligen, 3-fach verschließ baren
Spezial-ABS Transportkoffer ist die Blaser 95
nebst Wechsellauf, 2 Zielfernrohren und
Zubehör auf Reisen richtig unter gebracht.
Waffenkoffer A
Für alle Blaser Kipplaufwaffen und Blaser
Repetierbüchse R 93 mit demontiertem Vor-
derschaft, jeweils mit Zielfernrohr.
Außenmaße LxBxH: 70x26x9 cm
Waffenkoffer C
Für alle Blaser Kipplaufwaffen und Blaser
Repetierbüchse R 93 mit montiertem Vor-
derschaft. Mit Zusatzfächern für
Wechsellauf und zweites Zielfernrohr.
Außenmaße LxBxH: 78x35x9 cm
Zur Waffenpflege sollten ausschließlich Mit-
tel verwendet werden, die für diesen Zweck
bestimmt sind.
Lauf:
Nach dem Schießen, vor längerem Lagern
sowie nach dem Führen der Waffe, vor allem
bei Feuchtigkeit und Nässe, Patro nen lager
und Lauf innen und außen mit geeignetem
Waffenöl behandeln. Lauf und Patronenlager
müssen vor dem Schießen wieder gründlich
entölt werden. Bei starken Ablagerungen
von Ge schoss rückständen empfehlen wir die
Behand lung mit chemischen Lau f reini gern.
ACHTUNG:
Unbedingt die Anleitungen und Warn hin-
weise des Pflegemittelherstellers beachten!
Metallteile:
Alle Metallteile der Waffe immer sauber
und leicht geölt halten.
Schaftöl eignet sich nicht zur Pflege
von Metallteilen!
Schäfte:
Alle Holzschäfte von Blaser Jagdwaffen sind
mit Ölschliff versehen. Wir empfehlen die
regelmäßige Behandlung mit handelsüblichen
Schaftpflegemitteln.
Waffenöl eignet sich nicht
zur Schaftpflege!
Optik:
Siehe Pflegeanleitung des Optik herstellers.
ACHTUNG:
Bei der Pflege von Jagdwaffen muss da rauf
ge achtet werden, dass keine Öle oder Fette
in das
Abzugs- und Schloss system gelan-
gen. Un ter
bestimmten Voraussetzungen
können Öle und Fette verharzen (verhärten)
und so mit gefähr liche Funktionsstörungen
verursachen. Lassen Sie Ihre Waffe vor jeder
Jagd saison und vor jeder Jagdreise von
Ihrem Fach nd ler überprüfen. Jede Waffe
ist ein technisches Gerät mit regelmäßigem
Kontrollbedarf.
Fabrikats und der gleichen Laborierung kann von
Fertigung
zu Fertigung und von Waffe zu Waffe
eine un ter
schiedliche Schussleistung und Treff-
punkt-
lage haben.
Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für eine hervor ra-
gende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schuss leistung müssen inner-
halb von 20 Tagen nach Verkaufsdatum schrift-
lich geltend gemacht werden. Wir behalten uns
vor, die Waffe an ein unabhängiges Institut zur
Überprüfung zu geben (DEVA oder Staatliches
Beschussamt). Sollte dort eine hervorragende
Schussleis tung bestätigt werden, sind wir berech-
tigt, die dafür ange fallenen Kosten beim Kunden
ein zufordern.
3. Umfang der Garantie
Garantieleistungen bewirken weder für die Waf-
fe noch für die eingebauten Ersatzteile eine Ver-
länge rung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die
Garan tiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit
der Garantiefrist für die gesamte Waffe.
4. Garantieausschluss
Die Garantie wird ausgeschlossen bei:
Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder un-
sachgemäßer Verwendung oder Handhabung
und wenn die Waffe mechanische Beschädi-
gungen, gleich welcher Art, aufweist.
Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Umwelt-
einflüsse.
Reparaturen, Bearbeitungen oder Veränderungen
der Waffe durch Dritte.
Verwendung von wiedergeladener oder nicht
CIP-zugelassener Munition
Ausführung einer Brünierung durch Dritte.
Die Garantie besteht nicht r optische Zielein-
richtungen und Zielfernrohrmontagen anderer
Hersteller als Blaser Jagdwaffen GmbH. Weiterge-
hende oder andere An sprüche, insbesondere sol-
che auf Ersatz außerhalb der Waffe entstandener
Schäden (Folgeschäden), sind soweit eine Haf-
tung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist
ausgeschlossen.
1. Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH wird
zusätzlich zu den gesetzlichen Gewähr leistungs-
an sprüchen des Händlers geleistet, dies unter der
Voraussetzung, dass der beiliegende Waffenpass
innerhalb von zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei
Blaser Jagdwaffen GmbH vollständig ausgefüllt
ein gegangen ist. Die Garantie wird nur für den
Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im
Erwerbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf Ori-
ginal Blaser Zielfernrohrmontagen, nicht aber auf
die Ziel optik. Holzteile an der Waffe bedürfen einer
besonderen Pflege und unterliegen als Natur pro-
dukt einer natürlichen Veränderung, die Garantie
für Holzteile ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre und beginnt
mit dem Verkaufsdatum und umfasst alle Mängel
und Schäden der Waffe (Metall- und Kunst stoff-
teile), die nachweislich auf Material- oder Fertigungs-
fehlern beruhen. In diesem Rahmen übernimmt der
Hersteller die Kosten für Material und Arbeitszeit.
Für die Durchführung der Garantiearbeiten ist die
Waffe an den autorisierten Fachhändler oder an
die Produktionsfirma in Isny abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück transport
der Waffe trägt der Kunde. Die Garantieleistung
erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Reparatur
oder Ersatz fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen
in das Eigentum des Herstellers über.
2. Garantie auf die Schussleistung
Die Schusspräzision einer Waffe ist von vielen
Faktoren abhängig. Der wichtigste Faktor ist die
Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit jeder Muni-
tionssorte gleich gut, es können erhebliche Leis-
tungsunter schiede bestehen. Die Zieloptik und
deren Montage ist ebenso bedeutend. Parallaxe,
lose Absehen, Defekte der Absehenverstellung und
eine mangelhafte Montage sind die häufigsten
Ursachen für unbefriedi gende Schuss leistungen.
Deshalb sollten Sie vom Fachmann montierte
Marken-Zielfernrohre verwenden und die Mu-
nition
auf Ihre Waffe abstimmen, indem Sie mehre-
re Muni
tionssorten prüfen. Die Munition gleichen
10-2011 Technische Änderungen vorbehalten
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