Instruction Manual

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Allgemeine Sicherheitsregeln
– Kontrollieren Sie vor dem Laden der Waf-
fe, ob sich Ölrückstände oder sonstige
Fremdkörper im Patronenlager oder Lauf
befinden. Ölrückstände im Patronenlager
oder im Lauf können zu deutlichen Treff-
punktverlagerungen führen! Fremdkörper
im Lauf (z.B. Wasser, Schnee, Erde) kön-
nen
Laufsprengungen verursachen und da-
durch
schwere Verletzungen des Schützen
oder umstehender Personen herbeiführen!
Stellen Sie sicher, dass auch während des
Gebrauchs der Waffe keine Fremdkörper
in den Lauf gelangen können!
– Verwenden Sie ausschließlich Munition,
welche den Anforderungen der CIP, ins-
besondere hinsichtlich des maximalen
Gebrauchsgasdruckes, P
max, genügt.
Jede Blaser Waffe ist vom Staatlichen
Beschussamt entsprechend den Anforde-
rungen des Beschussgesetzes und der
Beschussverordnung mit einem Beschuss-
gasdruck, welcher den zulässigen Maxi-
malen Gebrauchsgasdruck P
max um
mindestens 30% übersteigt, geprüft.
Übersteigen Gasdrücke der zu verwen-
denden Munition diesen Gasdruck, kann
die Sicherheit des Anwenders oder Dritter
unter Umständen nicht gewährleistet
werden. Dasselbe gilt für Patronenhülsen,
welche Ihrer Abdichtfunktion durch das
sogenannte Lidern nicht oder nicht mehr
gerecht werden.
– Laden Sie Ihre Waffe erst unmittelbar
vor Gebrauch.
– Spannen (entsichern) Sie Ihre Waffe erst
unmittelbar vor dem Schuss.
Beim Spannen (Entsichern) den Lauf in
eine ungefährliche Richtung halten.
– Überprüfen Sie vor jedem Schuss das
Vorder- und Hintergelände.
– Richten Sie Ihre Waffe nur auf ein Ziel,
das Sie eindeutig erkannt haben.
– Legen Sie den Finger nur an den Abzug,
wenn Sie schießen wollen.
– Geben sie nur dann einen Schuss ab,
wenn ein sicherer Kugelfang gegeben ist.
– Versagt eine Patrone, dann öffnen Sie
den Verschluss erst nach ca. 60 Sekunden.
So vermeiden Sie die Gefahr durch einen
Nachbrenner.
– Tragen Sie beim Schießen einen Gehör-
schutz.
Entladen Sie Ihre Waffe
– vor dem Überqueren von Hinder nissen,
– vor dem Besteigen und Verlassen von
Hochsitzen,
– vor dem Betreten eines Gebäudes,
– vor dem Besteigen eines Fahrzeuges,
– vor dem Betreten einer Ortschaft
– und auch dann, wenn Sie die Waffe vorü-
bergehend ablegen oder aus händigen.
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