Instruction Manual

11
12. Garantiebedingungen
und der gleichen Laborierung kann von Fertigung
zu Fertigung und von Waffe zu Waffe eine un-
terschiedliche Schussleistung und Treffpunktlage
haben.
Bei optimal ausgewählter Munition, Zieloptik und
Montage leisten wir Gewähr für eine hervor ra-
gende Schussleistung unserer Waffen.
Beanstandungen der Schuss leistung müssen inner-
halb von 20 Tagen nach Verkaufsdatum schrift-
lich geltend gemacht werden. Wir behalten uns
vor, die Waffe an ein unabhängiges Institut zur
Überprüfung zu geben (DEVA oder Staatliches
Beschussamt). Sollte dort eine hervorragende
Schussleis tung bestätigt werden, sind wir berech-
tigt, die dafür ange fallenen Kosten beim Kunden
ein zufordern.
3. Umfang der Garantie
Garantieleistungen bewirken weder für die Waffe
noch für die eingebauten Ersatzteile eine Ver länge-
rung oder Erneuerung der Garantiefrist. Die Garan-
tiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der
Garantiefrist für die gesamte Waffe.
4. Garantieausschluss
Die Garantie wird ausgeschlossen bei:
• Schäden als Folge normaler Abnutzung, bei
Nichtbeachtung der Betriebsanleitung oder un-
sachgemäßer Verwendung oder Handhabung
und wenn die Waffe mechanische Beschädi-
gungen, gleich welcher Art, aufweist.
• Schäden aufgrund höherer Gewalt oder Umwelt-
einflüsse.
• Reparaturen, Bearbeitungen oder Veränderungen
der Waffe durch Dritte.
• Verwendung von wiedergeladener oder nicht
CIP-zugelassener Munition
• Ausführung einer Brünierung durch Dritte.
Die Garantie besteht nicht für optische Zielein-
richtungen und Zielfernrohrmontagen anderer
Hersteller als Blaser Jagdwaffen GmbH. Weiterge-
hende oder andere An sprüche, insbesondere sol-
che auf Ersatz außerhalb der Waffe entstandener
Schäden (Folgeschäden), sind – soweit eine Haf-
tung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
1. Herstellergarantie
Die Garantie der Blaser Jagdwaffen GmbH wird
zusätzlich zu den gesetzlichen Gewähr leistungs-
an sprüchen des Händlers geleistet, dies unter der
Voraussetzung, dass der beiliegende Waffenpass
innerhalb von zehn Tagen ab Verkaufsdatum bei
Blaser Jagdwaffen GmbH vollständig ausgefüllt
ein gegangen ist. Die Garantie wird nur für den
Ersterwerber geleistet, der seinen Wohnsitz im
Erwerbsland hat.
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf die
Metall- und Kunststoffteile der Waffe und auf Ori-
ginal Blaser Zielfernrohrmontagen, nicht aber auf
die Ziel optik. Holzteile an der Waffe bedürfen einer
besonderen Pflege und unterliegen als Natur pro-
dukt einer natürlichen Veränderung, die Garantie
für Holzteile ist ausgeschlossen.
Die Garantiezeit beträgt zehn Jahre und beginnt
mit dem Verkaufsdatum und umfasst alle Mängel
und Schäden der Waffe (Metall- und Kunst stoff-
teile), die nachweislich auf Material- oder Fertigungs-
fehlern beruhen. In diesem Rahmen übernimmt der
Hersteller die Kosten für Material und Arbeitszeit.
Für die Durchführung der Garantiearbeiten ist die
Waffe an den autorisierten Fachhändler oder an
die Produktionsfirma in Isny abzugeben.
Gefahr und Kosten für den Hin- und Rück transport
der Waffe trägt der Kunde. Die Garantieleistung
erfolgt nach Wahl des Herstellers durch Reparatur
oder Ersatz fehlerhafter Teile, ersetzte Teile gehen
in das Eigentum des Herstellers über.
2. Garantie auf die Schussleistung
Die Schusspräzision einer Waffe ist von vielen
Faktoren abhängig. Der wichtigste Faktor ist die
Munition. Nicht jeder Lauf schießt mit jeder Muni-
tionssorte gleich gut, es können erhebliche Leis-
tungsunter schiede bestehen. Die Zieloptik und
deren Montage ist ebenso bedeutend. Parallaxe,
lose Absehen, Defekte der Absehenverstellung und
eine mangelhafte Montage sind die häufigsten
Ursachen für unbefriedi gende Schuss leistungen.
Deshalb sollten Sie vom Fachmann montierte Mar-
ken-Zielfernrohre verwenden und die Mu nition auf
Ihre Waffe abstimmen, indem Sie mehrere Muniti-
onssorten prüfen. Die Munition gleichen Fabrikats
04-2012 Technische Änderungen vorbehalten
deutsch