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Stellungnahme zur Forderung des zwingenden Einsatzes von Sicherheitstrans-
formatoren nach EN 61558-2-6 nach 
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Abschnitt 1.2.2.4 der BG/GUV-SI 8040 (Sicher experimentieren mit elektrischer Energie 
in Schulen) 
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Abschnitt III – 6.1.7 der Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (RiSU) 
1) Gesetzliche Grundlagen: 
Jeder Hersteller eines elektrischen Produkts, das innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen 
betrieben wird, ist im Rahmen der CE-Kennzeichnungspflicht nach der EU-Niederspannungs- 
Richtlinie 2006/95/EG (früher: 73/23/EWG; zukünftig: 2014/35/EU) dazu verpflichtet, die 
elektrische Sicherheit dieses Produktes nachzuweisen. Dies hat zu erfolgen, bevor das Produkt 
erstmals innerhalb der EU auf den Markt gebracht wird. 
Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in nationales Recht erfolgt in Deutschland durch das 
Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), speziell durch die 1. Verordnung. 
Zum Nachweis der Einhaltung der elektrischen Sicherheitsanforderungen wird in der 
Richtlinie empfohlen, die zutreffende Produktnorm zugrunde zu legen, in deren 
Anwendungsbereich das Produkt fällt. Voraussetzung dafür ist, dass diese Produktnorm im 
Amtsblatt der EU gelistet ist. 
Solche Produktnormen sind z.B.: 
EN 61010-1:  Sicherheitsbestimmungen für elektrische Mess-, Steuer-, Regel- und 
Laborgeräte 
EN 60950-1:  Einrichtungen der Informationstechnik 
EN 61558-1:  Sicherheit von Transformatoren, Netzgeräten, Drosseln und 
dergleichen 
EN 61558-2-6: Besondere Anforderungen und Prüfungen an Sicherheitstransformatoren und 
Netzgeräte, die Sicherheitstransformatoren enthalten 
2) Zutreffende Produktnorm für Labornetzgeräte 
Regelbare oder nicht-regelbare Netzgeräte für Prüf- und Messzwecke zur Verwendung im 
Labor fallen in den Anwendungsbereich der EN 61010-1 (siehe Punkt 1.1.1 a) der Norm). 
Dies gilt auch für Tischnetzteile, die als Hilfsmittel für eine Prüfung oder einen Messablauf an 
einem anderen Teil des Gerätes vorgesehen sind. 
3) Definition SELV (Sicherheitskleinspannung) 
Der Begriff Sicherheitskleinspannung (SELV) beinhaltet 2 grundsätzliche Anforderungen: 
-  die Spannung zwischen 2 berührbaren Punkten darf einen bestimmten Wert nicht überschrei-
ten, und: 
-  ein SELV-Stromkreis muss von Stromkreisen mit gefährlicher Spannung durcheine sog. dop-
pelte oder verstärkte Isolierung getrennt sein 
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gilt der SELV-Stromkreis als berührsicher und darf somit 


