Certifications 2
FINGERTIP
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
16.08.2016
DE (Deutsch)
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ABSCHNITT 4: Erste-hilfe-maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Einatmen
:
Betroffene Person aus dem Gefahrenbereich an die frische Luft bringen. Bei Unwohlsein
ärztlichen Rat einholen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Hautkontakt
:
Sämtliche verunreinigten Kleidungsstücke und Schuhe ausziehen. Mit Seifenlauge waschen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Augenkontakt
:
Sofort und sorgfältig bei weit geöffneten Lidern anhaltend mit Wasser spülen (mindestens 15
Minuten). Bei anhaltender Reizung einen Augenarzt aufsuchen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen nach Verschlucken
:
Ärztlichen Rat einholen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen).
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome/Schäden
:
Glycerin : Kopfschmerzen. Bauchschmerzen. Erbrechen. Durchfall.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Geeignete Löschmittel
:
Wassernebel, Kohlendioxid (CO2), Schaum und Trockenlöschpulver.
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Brandgefahr
:
Bei der Verbrennung: Mögliche Freisetzung giftiger Dämpfe.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Brandschutzvorkehrungen
:
Die der Hitze ausgesetzten Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen. Das Löschwasser durch
Eindämmen zurückhalten. Nur mit geeigneter Schutzausrüstung verwenden.
Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung
:
Umluftunabhängiges Isolieratemschutzgerät. Vollständige Schutzkleidung.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
6.1.1. Nicht für Notfälle geschultes Personal
Notfallmaßnahmen
:
Rauch nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Verunreinigten
Bereich lüften.
6.1.2. Einsatzkräfte
Schutzausrüstung
:
Nur mit geeigneter Schutzausrüstung verwenden. Weitere Angaben: siehe Punkt 8
Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Das Produkt darf nicht in die Umwelt gelangen. Die Ausbreitung durch Eindämmen verhindern.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Reinigungsverfahren
:
Das Produkt aufsaugen und/oder aufkehren. Nicht aufnehmbare Flüssigkeit aufnehmen mit:
Verschmutzten Bereich mit viel Wasser reinigen. Verunreinigte Materialien unter Beachtung der
derzeit gültigen Vorschriften entsorgen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Weitere Angaben : siehe Punkt 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
:
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Absaugen der Dämpfe primär am
Emmissionsort.
Hygienemaßnahmen
:
Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Nach Handhabung des Produkts immer die
Hände waschen.
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Technische Maßnahmen
:
Der Boden sollte undurchlässig sein und als Rückhaltebecken dienen können.
Lagerbedingungen
:
An einem kühlen, gut belüfteten Ort aufbewahren. An einem trockenen Ort aufbewahren.
Behälter dicht geschlossen halten.
Unverträgliche Materialien
:
Oxidationsmittel. Reduktionsmittel. Starke Alkali.
Verpackungsmaterialien
:
In der Originalverpackung aufbewahren.
7.3. Spezifische Endanwendung(en)
Keine weiteren Informationen verfügbar
ABSCHNITT 8: Begrenzung und überwachung der exposition/persönliche schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Keine weiteren Informationen verfügbar





