Operation Manual
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4.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Holzspalter ist nur für den Betrieb durch 1 Person ausgelegt. Es
dürfen nie zwei oder mehrere Personen an einer Maschine arbeiten.
Der Holzspalter „HS 80-2 B“ ist ausschließlich zum Zerkleinern von
Brennholz in Faserrichtung bestimmt.
Beim Spalten ist unbedingt darauf zu achten, dass das zu spaltende
Holz nur auf dem Riffelblech vom Einhängetisch aufliegt.
Ein anderweitiger Einsatz entspricht nicht der „bestimmungsgemäßen
Verwendung“. Für hieraus resultierende Schäden jeder Art haftet der
Hersteller nicht, das Risiko trägt allein der Benutzer.
Die Anweisungen bezüglich Montage, Betrieb, Wartung, Reparatur
und dgl. sind dringend einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und
Schäden zu vermeiden.
Es dürfen nur Holzstücke mit einem minimalen Durchmesser von 70
mm und einem maximalen Durchmesser von 450 mm gespalten wer
-
den.
Bei sachwidriger Verwendung der Maschine erlöschen alle
Garantieansprüche.
Der Hersteller haftet nicht für Schäden an der Maschine und
für Personenschäden, die durch unsachgemäße Verwendung
entstehen.










