Operation Manual

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13. GEWÄHRLEISTUNG
Auf das Gerät wird die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegeben. Auf-
tretende Mängel, die nachweisbar auf Material- oder Montagefehler
zurückzuführen sind, müssen unverzüglich dem Verkäufer angezeigt
werden. Der Nachweis über den Erwerb des Gerätes muss bei Inan
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spruchnahme der Gewährleistung durch Vorlage von Rechnung und
Kassenbon erbracht werden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen,
hinsichtlich der Teile, wenn die Mängel durch natürlichen Verschleiß,
Temperatur-, Witterungseinflüsse sowie durch Defekte infolge mangel
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haften Anschlusses, Aufstellung, Bedienung, Schmierung oder Gewalt
entstanden sind. Weiterhin wird für Schäden durch ungeeignete miss
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bräuchliche Verwendung der Maschine z.B. unsachgemäße Änderun
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gen oder eigenverantwortliche Instandsetzungsarbeiten des Eigentü
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mers oder von Dritten, aber auch bei vorsätzlicher Maschinenüberlas
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tung keinerlei Gewährleistung übernommen.
Verschleißteile mit ohnehin eingeschränkter Lebensdauer (z.B. Keilrie
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men, Werkzeuge und andere Hilfsmittel) sowie alle Einstell- und Jus
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tierarbeiten sind vollständig von der Gewährleistung ausgeschlossen.
14. GARANTIE
Der Gewährleistungszeitraum für SÜMA-Produkte beträgt bei aus-
schließlich privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblichem bzw. beruf
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lichem Einsatz oder Gebrauch bzw. bei Vermietung 12 Monate ab Aus
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lieferungsdatum. Die gesetzliche Gewährleistung bleibt davon unbe
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rührt. Garantieleistungsansprüche sind durch den Käufer stets mittels
des Original-Kaufbeleges nachzuweisen. Dieser ist dem Garantiean
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trag in Kopie beizufügen. Käuferadresse und Maschinentyp müssen bei
beruflicher bzw. gewerblicher Nutzung eindeutig erkennbar sein.
Auftretende Mängel innerhalb der Garantiezeit durch Material- oder
Herstellungsfehler sind, sofern sie trotz sachgemäßer Bedienung und
Pflege des Gerätes entstanden sind, durch Ausbesserung zu beseiti
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gen.