Operation Manual
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Der Überbringer (Fahrer) muss unbedingt gegenzeichnen. Soll-
te der Anlieferer sich weigern den Transportschaden zu bestätigen, ist
es besser, wenn Sie die Annahme gänzlich verweigern und uns sofort
informieren. Ein Anspruch im Nachhinein, ohne direkten Vermerk auf
dem Frachtbrief, wird weder vom Spediteur noch von dem Transport
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versicherer anerkannt.
Der verdeckte Transportschaden muss spätestens nach zwei Tagen
gemeldet werden, das heißt, dass in diesem Zeitraum Ihre angeliefer
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te Ware überprüft sein muss. Meldungen danach bringen in der Regel
nichts. Vermerken Sie auf den Frachtpapieren, wenn Sie einen ver
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deckten Schaden vermuten, in jedem Fall:
„Die Warenannahme er-
folgt unter Vorbehalt eines verdeckten Transportschadens“.
Versicherungen der Spediteure reagieren oftmals sehr misstrauisch
und verweigern Ersatzleistungen. Versuchen Sie deshalb, die Schäden
eindeutig nachzuweisen (eventuell Foto).
Haben Sie für Vorstehendes Verständnis.
Wir danken für Ihre Mitarbeit.










