Safety Data Sheet Article 13936607
BERLINER GLÄTTE INNEN SUPERGLATT
Sicherheitsdatenblatt
entspricht der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) einschließlich Änderungsverordnung (EU) 2015/830
14.03.2017
DE (Deutsch)
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ADR
IMDG
IATA
ADN
RID
14.3. Transportgefahrenklassen
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.4. Verpackungsgruppe
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
Nicht anwendbar
14.5. Umweltgefahren
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Meeresschadstoff : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Umweltgefährlich : Nein
Keine zusätzlichen Informationen verfügbar
14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
- Landtransport
Keine Daten verfügbar
- Seeschiffstransport
Keine Daten verfügbar
- Lufttransport
Keine Daten verfügbar
- Binnenschiffstransport
Keine Daten verfügbar
- Bahntransport
Keine Daten verfügbar
14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
15.1.1. EU-Verordnungen
Enthält keinen Stoff, der den Beschränkungen von Anhang XVII der REACH-Verordnung unterliegt
Enthält keinen REACH-Kandidatenstoff
Enthält keinen in REACH-Anhang XIV gelisteten Stoff
VOC-Gehalt
:
< 1 g/l
15.1.2. Nationale Vorschriften
Frankreich
Etikettierung von Bauprodukten, Wandverkleidungen oder Bodenbelägen sowie Anstrichmitteln und Lacken hinsichtlich ihrer Emissionen an
flüchtigen Schadstoffen (Verordnung vom 19 April 2011):
* Angaben zu den Emissionswerten flüchtiger Stoffe in die Raumluft, die eine Vergiftungsgefahr durch Einatmen auf einer Skala mit den Stufen von A+ (sehr geringe Emissionen) bis C (hohe
Emissionen) darstellt
Deutschland
VwVwS, Verweis auf Anhang
:
Wassergefährdungsklasse (WGK) 1, Schwach wassergefährdend (Einstufung nach VwVwS,
Anhang 4)
Störfall-Verordnung - 12. BImSchV
:
Unterliegt nicht der 12. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) (Störfall-Verordnung)
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung
Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Änderungshinweise:
Revision - Siehe : *.