Datasheet
Abschnitt 13: Hinweise zur Entsorgung
Verfahren der Abfallbehandlung
Restabfall
Empfehlungen zur Entsorgung beruhen auf der gelieferten Substanz. Die Entsorgung muss
gemäß aktuell geltenden Gesetzen und Verordnungen und den Produkteigenschaften zum
Entsorgungszeitpunkt erfolgen.
Verunreinigtes
Verpackungsmaterial
Da leere Behälter Produktrückstände enthalten, die Warnbeschriftung auch nach dem Leeren des
Behälters befolgen.
EU Abfallcode
16 05 09
Die Abfallschlüsselnummer soll in Absprache mit dem Verbraucher, dem Hersteller und dem
Entsorger festgelegt werden.
Abschnitt 14: Angaben zum Transport
ADR
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
RID
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
ADN
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IATA
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
IMDG
Das Produkt fällt nicht unter die internationalen Regeln über den Transport von Gefahrgütern.
Massengutbeförderung gemäß
Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens
73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
Abschnitt 15: Rechtsvorschriften
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU-Verordnungen
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang I
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 2037/2000 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, Anhang II
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Schadstoffe, Anhang I
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 1
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 2
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang I, Teil 3
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 689/2008 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien, Anhang V
Nicht aufgelistet.
Richtlinie 96/61/EG: integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Richtlinie): Artikel 15,
Europäisches Schadstoffemissionsregister (EPER)
Nicht aufgelistet.
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, REACH Artikel 59(1). Kandidatenliste
Nicht aufgelistet.
Sonstige Vorschriften
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien oder den jeweiligen nationalen Gesetzen nicht
kennzeichnungspflichtig. Dieses Sicherheitsdatenblatt entspricht den Anforderungen der
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006.
Nationale Vorschriften
Nationale Verordnungen für Arbeit mit chemischen Hilfsstoffen befolgen.
Stoffsicherheitsbeurteilung
Es wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt.
Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Liste der Abkürzungen
DNEL: Abgeleitetes Null-Effekt Niveau (Derived No Effect Level).
PNEC: Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (Predicted No-Effect Concentration).
PBT: Persistent, bioakkumulativ und toxisch.
vPvB: Sehr persistent und sehr bioakkumulativ.
Referenzen
HSDB® - Hazardous Substances Data Bank (Datenbank für Gefährliche Substanzen=
Registry of Toxic Effects of Chemical Substances (RTECS)
Sil-Pad 900S EAAC
901765 Versionsnummer: 01 Revisionsdatum: 27-März-2012 Druckdatum: 27-März-2012
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SDS EU









