Instructions

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4. Demontage des Heckträgers
ziehen Sie des 12 Stecker aus der Fahrzeugdose
ziehen Sie den Sicherungsbolzen (A) heraus und drehen ihn um eine
¼ Drehung
klappen Sie den Schnellhebelverschluss nach oben. Halten Sie den Korb
dabei gut fest, damit er nicht nach unten wegklappen kann, und so das
Fahrzeug beschädigt.
heben Sie den Korb mit samt der Schnellkupplung nach oben von der
Anhängerkupplung ab. Achten Sie darauf, dass Sie nicht durch schnelle,
unkontrollierte Bewegungen Ihr Fahrzeug beschädigen.
5. Allgemeine Hinweise
Rückwertige lichttechnische Einrichtungen und amtliches Kennzeichen
Wenn durch den Heckträger oder die aufgenommene Last die Fahrzeugrück-
leuchten und/oder das KFZ-Kennzeichen verdeckt werden, muss ggf. die Fahr-
zeugbeleuchtung und/oder das KFZ-Kennzeichen wiederholt werden.
Zu dem Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs nicht vorgeschriebene
Leuchten brauchen nicht wiederholt werden.
Ladungssicherung
Für die ordnungsgemäße Ladungssicherung gemäß StVO ist der Fahrzeugführer
verantwortlich. Achten Sie insbesondere darauf, dass die Last nicht weiter als 40
cm über den äußeren Rand der Lichtaustrittsfläche der Begrenzungs-oder
Schlussleuchten herausragt.
Weitere Hinweise
Der Revierheckträger darf nicht seitlich über die Fahrzeugbegrenzung hinausra-
gen.
Durch die am Heck des Fahrzeugs angebrachte Ladung wird die vom Fahrzeug-
hersteller vorgegebene Achslastverteilung verändert. Diese Veränderung darf
nicht zu einem Überschreiten der zulässigen Achslasten führen.
Die Fahrweise ist dem Beladungszustand und einem ggf. geänderten Fahrverhal-
ten anzupassen.
Erstzulassung des Fahrzeugs
Lichttechnische ab 01.01.1987
Einrichtung vor dem 01.01.1987 bis 31.12.1990 ab 01.01.1991
Rückfahrscheinwerfer nicht vorgeschrieben vorgeschrieben vorgeschrieben
Nebelschlussleuchte nicht vorgeschrieben nicht vorgeschrieben vorgeschrieben
Berger & Schröter GmbH
Voerder Straße 83 - 58153 Hagen
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