Safety Data Sheet
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[gemäß 1907/2006/EC (REACH) und späteren Fassungen]
Ausstellungsdatum: 19.02.2021
Version: 1.0/DE
Seite 3/10
ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Löschpulver.
Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl – Brandverbreitungsrisiko.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Beim Verbrennen der Zubereitung können giftige Gase entstehen, die z.B. Kohlenoxide und andere
unidentifizierte Produkte der thermischen Zersetzung enthalten. Das Einatmen der Verbrennungsprodukte ist zu
vermeiden, da sie ein Gesundheitsrisiko darstellen können.
5.3
Hinweise für die Brandbekämpfung
Es sind die normalen Brandbekämpfungsmaßnahmen zu beachten. Im brandgefährdeten Bereich sind geeignete
chemikalienbeständige Schutzkleidung, sowie auch ein umluftunabhängiges Atemschutzgerät zu tragen.
Gebrauchte Löschmittel sammeln.
ABSCHNITT 6: MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG
6.1
Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Unbefugte von dem Gefahrenbereich bis zur Beendigung der Reinigung fernhalten. Folgen des Ausfalls sollen nur
von entsprechend geschultem Personal beseitigt werden. Bei größeren Freisetzungen den gefährdeten Bereich
isolieren. Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Haut- und Augenkontakt mit dem Produkt vermeiden. Für
gute Lüftung sorgen.
6.2
Umweltschutzmaßnahmen
Bei Freisetzung einer größeren Menge des Produkts sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um
eine Verbreitung in der Umwelt zu vermeiden. Zuständige Rettungsdienste verständigen.
6.3
Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Das Produkt mit einem flüssigkeitsbindenden Material zuschütten (Sand, Kieselgur, universales Bindematerial), in
einen gekennzeichneten Behälter aufsammeln. Gebundenes Material als Abfall betrachten. Die verunreinigte Stelle
säubern. Den Raum belüften.
6.4
Verweis auf andere Abschnitte
Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen. Persönliche Schutzausrüstung– siehe Abschnitt 8.
ABSCHNITT 7 : HANDHABUNG UND LAGERUNG
7.1
Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Allgemeine Sicherheits- und Hygienevorschriften beachten. Augen- und Hautkontakt vermeiden. Vor den Pausen
und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken und nicht rauchen. Persönliche
Schutzausrüstung verwenden. Bestimmungsgemäß verwenden. Für gute Lüftung am Arbeitsplatz sorgen.
7.2
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Das Produkt in dicht geschlossenen Originalbehältern in kühlen, trockenen und gut belüfteten Räumen
aufbewahren. Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden. Nach dem Öffnen den Behälter abdichten und in einer
aufrechten Position aufbewahren um den Austritt zu vermeiden. Getrennt von Lebensmitteln und Tierfutter
aufbewahren. Fern von unverträglichen Materialien lagern (siehe Abschnitt 10.5).
Lagerklasse nach TRGS 510: 12
7.3
Spezifische Endanwendungen
Anwendungen in Übereinstimmung mit Abschnitt 1.2 vorgelegt.










