Safety Data Sheet Article 26227142
Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 100035
Druckdatum: 15.10.2018
Version:
13.0
bauf. Streichkalk 10 l
Bearbeitungsdatum: 17.07.2018
DE
Ausgabedatum: 17.07.2018
Seite 6 / 7
12.4.
Mobilität im Boden
Toxikologische Daten liegen keine vor.
12.5.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.
12.6.
Andere schädliche Wirkungen
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1.
Verfahren der Abfallbehandlung
Sachgerechte Entsorgung / Produkt
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt
werden. Entsorgung gemäß Richtlinie 2008/98/EG über Abfälle und gefährliche Abfälle.
Vorschlagsliste für Abfallschlüssel/Abfallbezeichnungen gemäß EAKV
080120
wässrige Suspensionen, die Farben oder Lacke enthalten, mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 01
19 fallen
Verpackung
Empfehlung
Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. Nicht
ordnungsgemäß entleerte Gebinde sind Sonderabfall.
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Dieses Gemisch ist nach den internationalen Transportvorschriften (ADR/RID, IMDG, ICAO/IATA) nicht als gefährlich
eingestuft.
Kein Gefahrgut im Sinne der Transportvorschriften.
14.1.
UN-Nummer
nicht anwendbar
14.2.
Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung
14.3.
Transportgefahrenklassen
nicht anwendbar
14.4.
Verpackungsgruppe
nicht anwendbar
14.5.
Umweltgefahren
Landtransport (ADR/RID)
nicht anwendbar
Meeresschadstoff
nicht anwendbar
14.6.
Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Transport immer in geschlossenen, aufrecht stehenden und sicheren Behältern. Sicherstellen, dass Personen, die das
Produkt transportieren, wissen, was im Falle eines Unfalls oder Auslaufens zu tun ist.
Hinweise zum sicheren Umgang: siehe Abschnitte 6 - 8
Weitere Angaben
Landtransport (ADR/RID)
Tunnelbeschränkungscode
-
Seeschiffstransport (IMDG)
EmS-Nr.
nicht anwendbar
Lufttransport (ICAO-TI / IATA-DGR)
14.7.
Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code
nicht anwendbar
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1.
Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder
das Gemisch
EU-Vorschriften