Safety Data Sheet Article 26227142

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 100035
Druckdatum: 15.10.2018
Version:
13.0
bauf. Streichkalk 10 l
Bearbeitungsdatum: 17.07.2018
DE
Ausgabedatum: 17.07.2018
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Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2.
Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gesser gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zusndigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Materialr Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13).
Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchhren, keine Lösemittel benutzen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 und 8) beachten.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Einatmen von Schleifstäuben vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen. Pernliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Niemals Behälter mit Druck leeren - kein Druckbehälter!
Stets in Beltern aufbewahren, die dem gleichen Material des Originalbehälters entsprechen. Gesetzliche Schutz- und
Sicherheitsvorschriften befolgen.
7.2.
Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Lagerung in Übereinstimmung mit der Betriebssicherheitsverordnung. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter sorgfältig
verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern.
Zusammenlagerungshinweise
Von stark sauren und alkalischen Materialien sowie Oxidationsmitteln fernhalten.
Weitere Angaben zu Lagerbedingungen
In gut belüfteten und trockenen Räumen zwischen 5 °C und 35 °C lagern. Behälter dicht geschlossen halten. Behälter
sorgfältig verschlossen aufrecht lagern, um jegliches Auslaufen zu verhindern.
Schützen gegen: Frost
Lagerklasse
12 nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten Lagerklassen zuzuordnen sind
7.3.
Spezifische Endanwendungen
Technisches Merkblatt beachten.Gebrauchsanweisung beachten.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1.
Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte
Calciumhydroxid
EG-Nr. 215-137-3 / CAS-Nr. 1305-62-0
TRGS 900, AGW, Langzeitwert: 1 mg/m3
TRGS 900, AGW, Kurzzeitwert: 2 mg/m3
Bemerkung: (einatembare Fraktion)
Zutzliche Hinweise
Langzeitwert : Langzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Kurzzeitwert : Kurzzeit-Arbeitsplatzgrenzwert
Spitzenbegrenzung : Spitzenbegrenzung
8.2.
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für gute Belüftung sorgen.
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Handschutz
Bei häufigerem Handkontakt: PVC (Polyvinylchlorid)
Schutzcremes können helfen, ausgesetzte Bereiche der Haut zu schützen. Nach einem Kontakt sollten diese keinesfalls
angewendet werden.