Safety Data Sheet Article 26227142

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) 2015/830
Artikel-Nr.: 100035
Druckdatum: 15.10.2018
Version:
13.0
bauf. Streichkalk 10 l
Bearbeitungsdatum: 17.07.2018
DE
Ausgabedatum: 17.07.2018
Seite 2 / 7
2.3.
Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.2.
Gemische
Produktbeschreibung / Chemische Charakterisierung
Beschreibung
Weißkalkhydrat, in Wasser dispergiert
Gefährliche Inhaltsstoffe
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
EG-Nr.
CAS-Nr.
INDEX-Nr.
REACH-Nr.
Chemische Bezeichnung
Einstufung: // Bemerkung
Gew-%
215-137-3
1305-62-0
01-2119475151-45
Calciumhydroxid
Skin Irrit. 2 H315 / Eye Dam. 1 H318 / STOT SE 3 H335
25 - 50
Zutzliche Hinweise
Vollständiger Wortlaut der Einstufungen: siehe unter Abschnitt 16
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Mnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Bei Einatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelmäßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Vernnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeihren.
4.2.
Wichtigste akute und vergert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonderen Brandschutzmnahmen erforderlich.
5.3.
Hinweiser die Brandbekämpfung
Atemschutzgerät bereit halten.Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zutzliche Hinweise
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Gesser gelangen lassen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren