Safety Data Sheet Article 21775211

Sicherheitsdatenblatt
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
gemäß Verordnung (EU) Nr. 453/2010
Artikel-Nr.: 107225
Druckdatum: 20.01.2016
Version:
2.0
pronatur Grundierung 5 l
Bearbeitungsdatum: 22.09.2015
DEU
Ausgabedatum: 22.09.2015
Seite 2 / 6
4.
Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1.
Beschreibung der Erste-Hilfe-Mnahmen
Allgemeine Hinweise
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen. Bei Bewusstlosigkeit nichts durch den Mund
verabreichen, in stabile Seitenlage bringen und ärztlichen Rat einholen.
Bei Eintatmen
Betroffenen an die frische Luft bringen und warm und ruhig halten. Bei unregelßiger Atmung oder Atemstillstand
künstliche Beatmung einleiten.
Nach Hautkontakt
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife.
Keine Lösemittel oder Vernnungen verwenden.
Nach Augenkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen.
Weiter ausspülen. Sofort ärztlichen Rat einholen.
Nach Verschlucken
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). Sofort ärztlichen Rat einholen.
Betroffenen ruhig halten. KEIN Erbrechen herbeihren.
4.2.
Wichtigste akute oder vergert auftretende Symptome und Wirkungen
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsllen ärztlichen Rat einholen.
4.3.
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
5.
Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1.
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
alkoholbeständiger Schaum, Kohlendioxid, Pulver, Sprühnebel, (Wasser)
Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
scharfer Wasserstrahl
5.2.
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine besonderen Brandschutzmnahmen erforderlich.
5.3.
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung:
Atemschutzgerät bereit halten.Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Zusätzliche Hinweise
Geschlossene Behälter in der Nähe des Brandherdes mit Wasser kühlen. Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder
Gesser gelangen lassen.
6.
Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1.
Personenbezogene Vorsichtsmnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Den betroffenen Bereich belüften. Dämpfe nicht einatmen. Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 7 und 8.
6.2.
Umweltschutzmnahmen
Nicht in die Kanalisation oder Gesser gelangen lassen. Bei Verschmutzung von Flüssen, Seen oder Abwasserleitungen
entsprechend den örtlichen Gesetzen die jeweils zusndigen Behörden informieren.
6.3.
Methoden und Materialr Rückhaltung und Reinigung
Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.B. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur
Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dar vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Kapitel 13).
Nachreinigung mit Reinigungsmitteln durchhren, keine Lösemittel benutzen.
6.4.
Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Kapitel 7 und 8) beachten.
7.
Handhabung und Lagerung
7.1.
Schutzmnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Einatmen von Schleifstäuben vermeiden. Bei der Arbeit nicht essen,
trinken, rauchen. Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Niemals Belter mit Druck leeren - kein Druckbehälter!