Information
Garantiebestimmungen DE 202010V1
2. Umfang der Gewährleistung
Die Bastion Systems GmbH versichert dem Erstkäufer, dass das Produkt im Originalzustand bei
vorgeschriebener Installation, dessen Nutzung im Rahmen der Gerätespezifikation und vorgesehenem
Einsatzzweck für 24 Monate ab Erwerbsdatum frei von Verarbeitungs- und Materialfehlern ist.
Zur Inanspruchnahme der Gewährleistung sind auftretende Mängel ohne Verzug schriftlich an den
Support der Bastion Systems GmbH zu melden. Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.bastion-
systems.com Der Mangelmeldung muss ein gültiger Kaufbeleg mit Kaufdatum beigelegt werden um
die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen. Der einzige Rechtsbehelf des Erstkäufers und
die alleinige und ausschließliche Haftung der Bastion Systems GmbH beschränkt sich auf die Reparatur-
oder den Austausch des Produktes. Diese Regelung gilt in allen Ländern der Europäischen Union.
Die Inanspruchnahme der Gewährleistung und Garantie setzt voraus, dass das Gerät ordnungsgemäß
gelagert, transportiert und installiert wurde sowie keinerlei Änderungen am Gerät selbst
vorgenommen wurden. Die ordnungsgemäße Installation wird in der Bedienungsanleitung
beschrieben, sie liegt dem Gerät bei und ist zusätzlich auf www.bastion-systems.com abrufbar. Für
Produkte die nicht entsprechend den Herstellerangaben fachgerecht installiert wurden und deshalb
Mängel aufweisen wird keine Gewährleistung übernommen. Ebenfalls hat der Käufer Sorge zu tragen,
dass er vor der Installation des Gerätes die volle Funktionsfähigkeit überprüft. Erfolgt keine
vollständige Funktionsprüfung gilt dies als grob fahrlässig. In solch einem Fall kann der Erwerber nur
dann Ansprüche geltend machen, wenn der betreffende Mangel von Bastion vorsätzlich herbeigeführt
oder arglistig verschwiegen wurde. Die Garantie gilt nur wenn das Produkt über einen autorisierten
Händler der Bastion Systems GmbH erworben wurde.
2.1. Einschränkungen
Von der Gewährleistung und Garantie ausgenommen sind Mängel die durch nachfolgend
beschriebenes Verhalten hervorgerufen wurden, oder als Verschleißteil gelten:
• Jegliche Veränderungen oder Manipulationen am Gerät durch Dritte außer dem Hersteller
• Nicht ordnungsgemäße Installation, Lagerung oder Wartung
• Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Produktes
• Betrieb außerhalb der Herstellertoleranzen
• Verschleißteile, wie z.B.: Be- und Hinterleuchtungskomponenten und Image Sensoren mit
mechanischem Filterwechsler (Shutter).
• Missbrauch, mechanische Beschädigung, Überspannung, Fahrlässigkeit oder einen Unfall
Beachten Sie, dass dauerhaftes und direktes Sonnenlicht die Kamera beschädigen kann. Das
Kameramodul in unseren Produkten enthält einen im Vergleich zu anderen Technologien robusten
CMOS Bildsensor, wird dieser Sensor dauerhaft intensivem Sonnenlicht und Hitze ausgesetzt kann der
Sensor beschädigt werden. Dies führt dazu, dass sich entweder die Bildqualität verschlechtert
(Verfärbungen des Bildes) oder der Sensor ausfällt. Daher ist bei der Installation Sorge zu tragen, dass
ein Montageort mit dauerhafter und direkter Sonneneinstrahlung vermieden wird. Mängel aufgrund
direkter Sonneneinstrahlung und dem Betrieb außerhalb der Temperaturspezifikation sind daher von
der Gewährleistung ausgenommen.