Operation Manual
Kindersicherung: Internetnutzung regeln
FRITZ!Box 7390 83
– Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
– BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indexierten Internetseiten mit
jugendgefährdenden Inhalten.
– Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine
Internetseite über ihre IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
– Für Anwendungen, die Internetseiten direkt über die
IP-Adresse aufrufen, zum Beispiel Virenscanner-
Update-Programme, können diese IP-Adressen in der
Ausnahmeliste „erlaubte IP-Adressen“ für den Aufruf
freigegeben werden.
Internetzugriff von Netzwerkanwendungen
Sie können Netzwerkanwendungen auflisten, für die Sie die
Kommunikation mit dem Internet verbieten möchten. Sie
können dadurch zum Beispiel verhindern, dass File-Sharing-
Programme oder Online-Spiele über das Internet
kommunizieren.
Voreingestellte Zugangsprofile
In der FRITZ!Box gibt es vier voreingestellte Zugangsprofile,
die Sie verwenden können. Die Zugangsprofile „Standard“
und „Gast“ können Sie ändern. Die Zugangsprofile
„Unbeschränkt“ und „Gesperrt“ können nicht geändert
werden.
Standard
• Werksseitig ist in dem Profil „Standard“ alles erlaubt. Es
gibt weder zeitliche noch inhaltliche Einschränkungen.
• Das Profil „Standard“ kann geändert werden.
• Netzwerkgeräte, die sich neu bei der FRITZ!Box
anmelden, erhalten automatisch das Profil „Standard“.