Operation Manual

FRITZ!Box 7390 82
Kindersicherung: Internetnutzung regeln
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking
verwendet.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige
Internetseiten erlaubt sein soll.
Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
Montag und Mittwoch jeweils von 14 bis 21 Uhr; pro Tag
höchstens 3 Stunden
Dienstag, Donnerstag und
Freitag
jeweils von 18 bis 21 Uhr; pro Tag
höchstens 3 Stunden
Samstag und Sonntag jeweils von 10 bis 12 Uhr und von 16
bis 22 Uhr; pro Tag höchstens
5Stunden
geteiltes Budget ja
alle Geräte (Computer, Spiele-Konsole,
Smartphone usw.) teilen sich die
Online-Zeit.