Operation Manual
Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
FRITZ!Box 7270 95
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
• HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking
verwendet.
• Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
– Die Whiteli
st ist eine Filterliste, deren Verwendung
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige
Internetseiten erlaubt sein soll.
– Die Internetseiten, die in de
r Whitelist eingetragen
sind, sind für den Zugriff erlaubt.
– Bei Verwendung der Whitelist können genau die in
der Lis
te eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
• Internetseiten mit der Blacklist sperren:
– Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
da
nn sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
– Die Internetseiten, die in der Bl
acklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
– BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
inte
griert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indexierten Internetseiten mit
jugendgefährdenden Inhalten.
– Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine
Inte
rnetseite über ihre IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.