Operation Manual

FRITZ!Box 6490 Cable 66
Kindersicherung: Internetnutzung regeln
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen
sind, sind für den Zugriff gesperrt.
BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste
von indexierten Internetseiten mit
jugendgefährdenden Inhalten.
Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine
Internetseite über ihre IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
Für Anwendungen, die Internetseiten direkt über die
IP-Adresse aufrufen, zum Beispiel Virenscanner-
Update-Programme, können diese IP-Adressen in der
Ausnahmeliste „erlaubte IP-Adressen“ für den Aufruf
freigegeben werden.
Internetzugriff von Netzwerkanwendungen
Sie können Netzwerkanwendungen auflisten, für die Sie die
Kommunikation mit dem Internet verbieten möchten. Sie
können dadurch zum Beispiel verhindern, dass File-Sharing-
Programme oder Online-Spiele über das Internet
kommunizieren.