User manual
Kindersicherung: Zugangsprofile für die Internetnutzung
FRITZ!Box 4020 51
Erlaubte Internetseiten
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten 
kann mithilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende Fil-
termöglichkeiten:
• HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen 
verbieten. HTTPS wird zum Beispiel für den Aufruf von 
Facebook und Gmail und beim Online-Banking verwen-
det.
• Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
– Die Whitelist ist eine Filterliste, deren Verwendung 
sich anbietet, wenn der Zugriff nur für einige Internet-
seiten erlaubt sein soll.
– Die Internetseiten, die in der Whitelist eingetragen 
sind, sind für den Zugriff erlaubt. 
– Bei Verwendung der Whitelist können genau die in 
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen 
werden und keine anderen.
• Internetseiten mit der Blacklist sperren:
– Die Blacklist ist eine Filterliste, deren Verwendung 
dann sinnvoll ist, wenn der Zugriff auf die meisten 
Internetseiten erlaubt sein soll und die Anzahl der 
nicht erlaubten Internetseiten überschaubar ist.
– Die Internetseiten, die in der Blacklist eingetragen 
sind, sind für den Zugriff gesperrt. 
– BPjM-Modul: In die Blacklist kann das BPjM-Modul 
integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle für 
jugendgefährdende Medien herausgegebene Liste 
von indizierten Internetseiten mit jugendgefährden-
den Inhalten.
– Wird die Blacklist verwendet, dann kann keine Inter-
netseite über ihre IP-Adresse aufgerufen werden. Das 
gilt auch für Internetseiten, die nicht in der Blacklist 
eingetragen sind.










