User manual
Kindersicherung: Internetnutzung regulieren
FRITZ!Box 6810 LTE 69
Inhalte filtern
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mit Hilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
•
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird beispielsweise für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking verwendet.
• Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
– Sie können eine Liste, eine sogenannte Whitelist, an-
legen, in die Sie die Internetseiten eintragen, deren
Aufruf erlaubt sein soll.
– Bei Verwendung einer Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
– Die Verwendung einer Whitelist bietet sich an, wenn
der Zugriff nur für einige Internetseiten erlaubt sein
soll.
• Internetseiten mit der Blacklist sperren:
– Sie können eine Liste, eine sogenannte Blacklist, an-
legen, in die Sie Internetseiten eintragen, deren Auf-
ruf gesperrt sein soll. In die Liste kann das BPjM-Mo-
dul integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien herausgegebene Li-
ste von Internetseiten mit jugendgefährdenden In-
halten.
– Keine Internetseite, die in der Blacklist aufgeführt ist,
kann aufgerufen werden.
– Bei Verwendung einer Blacklist können Internet-
seiten generell nicht über die IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
– Für Anwendungen, die Internetseiten direkt über die
IP-Adresse ansprechen, beispielsweise Virenscan
-
ner-Update-Programme, können diese IP-Adressen in
einer Ausnahmeliste für den Aufruf freigegeben wer
-
den.