User manual

Kindersicherung: Internetnutzung regulieren
FRITZ!Box 6810 LTE 69
Inhalte filtern
Der Zugriff auf Internetseiten mit unerwünschten Inhalten
kann mit Hilfe von Filtern gesperrt werden. Es gibt folgende
Filtermöglichkeiten:
HTTPS-Abfragen verbieten: Sie können HTTPS-Abfragen
verbieten. HTTPS wird beispielsweise für den Aufruf von
Facebook und Gmail und beim Online-Banking verwendet.
Internetseiten mit der Whitelist erlauben:
Sie können eine Liste, eine sogenannte Whitelist, an-
legen, in die Sie die Internetseiten eintragen, deren
Aufruf erlaubt sein soll.
Bei Verwendung einer Whitelist können genau die in
der Liste eingetragenen Internetseiten aufgerufen
werden und keine anderen.
Die Verwendung einer Whitelist bietet sich an, wenn
der Zugriff nur für einige Internetseiten erlaubt sein
soll.
Internetseiten mit der Blacklist sperren:
Sie können eine Liste, eine sogenannte Blacklist, an-
legen, in die Sie Internetseiten eintragen, deren Auf-
ruf gesperrt sein soll. In die Liste kann das BPjM-Mo-
dul integriert werden, eine von der Bundesprüfstelle
für jugendgefährdende Medien herausgegebene Li-
ste von Internetseiten mit jugendgefährdenden In-
halten.
Keine Internetseite, die in der Blacklist aufgeführt ist,
kann aufgerufen werden.
Bei Verwendung einer Blacklist können Internet-
seiten generell nicht über die IP-Adresse aufgerufen
werden. Das gilt auch für Internetseiten, die nicht in
der Blacklist eingetragen sind.
Für Anwendungen, die Internetseiten direkt über die
IP-Adresse ansprechen, beispielsweise Virenscan
-
ner-Update-Programme, können diese IP-Adressen in
einer Ausnahmeliste für den Aufruf freigegeben wer
-
den.