Safety Data Sheet Article 23824809

AVIATICON FINKO 2T SYNTH
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50041630-1
Druckdatum: 25.08.2015 Seite 7 von 9
FINKE MINERALÖLWERK GMBH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Aggregatzustand: flüssig bei Raumtemperatur.
Bei einem Eindringen in den Erdboden ist das Produkt mobil und kann das Grundwasser verunreinigen.
12.4. Mobilität im Boden
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: nicht anwendbar.
vPvB: nicht anwendbar.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG).
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAK-Nummer) bezieht sich auf
tatsächliche Abfälle nach ihrer Herkunft und ist damit nicht produkt-, sondern anwendungsbezogen.
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen .
Vermischungsverbote nach Altölverordnung beachten.
Abfallschlüssel Produkt
130206
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19
fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; synthetische Maschinen-, Getriebe- und
Schmieröle
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19
fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; synthetische Maschinen-, Getriebe- und
Schmieröle
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
130206
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen,
die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung
wiederverwendet werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: nicht relevant
nicht relevant
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
Revisions-Nr.: 2,00 Überarbeitet am: 28.04.2015 D - DE