Safety Data Sheet Article 23824809
AVIATICON FINKO 2T SYNTH
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50041630-1
Druckdatum: 25.08.2015 Seite 3 von 9
FINKE MINERALÖLWERK GMBH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Schwefeloxide, Kohlenmonoxid.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung. (Siehe Kapitel 8.)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen.
Von der Wasseroberfläche entfernen (z.B. abskimmen, absaugen).
Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt.
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Kapitel 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Dampf/Aerosol nicht einatmen. Für ausreichende Lüftung sorgen.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Nur für industrielle Zwecke.
Hinweise zum sicheren Umgang
Es sind keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
Ölnebelbildung vermeiden. Heisses Produkt entwickelt brennbare Dämpfe.
Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. - Nicht rauchen.
Brandklasse B (DIN EN 2).
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Es sind keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Revisions-Nr.: 2,00 Überarbeitet am: 28.04.2015 D - DE