Safety data sheet Article 23814031
AVIATICON UNIQUE SL 5W-40
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50051270-1
Druckdatum: 03.07.2015 Seite 3 von 9
FINKE MINERALÖLWERK GMBH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen , die das Atmen
erleichtert.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser und Seife.
Kontaminierte Kleidung wechseln.
Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Bei auftretenden oder anhaltenden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).
KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Keinerlei Verabreichungen bei Bewusstlosigkeit oder Krämpfen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid (CO2), Wassersprühstrahl.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Im Brandfall können entstehen: Kohlendioxid (CO2), Phosphoroxide, Schwefeloxide, Kohlenmonoxid.
Explosions- und Brandgase nicht einatmen.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Wenn gefahrlos möglich, unbeschädigte Behälter aus der Gefahrenzone entfernen.
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl
einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer
gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Atemschutz ist erforderlich bei: Aerosol- oder Nebelbildung. (Siehe Kapitel 8.)
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung tragen.
Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich.
Bei Gasaustritt oder bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden
benachrichtigen.
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Revisions-Nr.: 2,00 Überarbeitet am: 27.04.2015 D - DE