Safety Data Sheet Article 23824775
AVIATICON UNIQUE FO Plus 5W-30
EG-Sicherheitsdatenblatt
Materialnummer: 50051980-1
Druckdatum: 21.11.2015 Seite 7 von 9
FINKE MINERALÖLWERK GMBH
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
PBT: nicht anwendbar.
vPvB: nicht anwendbar.
Es liegen keine Informationen vor.
12.6. Andere schädliche Wirkungen
Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen.
Weitere Hinweise
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1. Verfahren der Abfallbehandlung
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG). Entsorgung gemäß den behördlichen
Vorschriften.
Die Abfallschlüsselnummer des Europäischen Abfallverzeichnisses (EAK-Nummer) bezieht sich auf tatsächliche
Abfälle nach ihrer Herkunft und ist damit nicht produkt-, sondern anwendungsbezogen.
Wegen einer Abfallentsorgung den zuständigen zugelassenen Entsorger ansprechen .
Vermischungsverbote nach Altölverordnung beachten.
Abfallschlüssel Produkt
130205
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle von
Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf
Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel Produktreste
Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle, 05 und 12); Abfälle von Maschinen-,
Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebe- und Schmieröle auf Mineralölbasis
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
130205
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
Verpackungsabfall, Aufsaugmassen, Wischtücher, Filtermaterialien und Schutzkleidung (a. n. g.);
Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen,
die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Als gefährlicher Abfall eingestuft.
150110
Kontaminierte Verpackungen sind restlos zu entleeren, und können nach entsprechender Reinigung
wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind zu entsorgen.
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Landtransport (ADR/RID)
14.1. UN-Nummer: nicht relevant
nicht relevant
14.2. Ordnungsgemäße
UN-Versandbezeichnung:
nicht relevant
14.3. Transportgefahrenklassen:
14.4. Verpackungsgruppe:
nicht relevant
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport
Binnenschiffstransport (ADN)
Revisions-Nr.: 2,00 Überarbeitet am: 25.02.2015 D - DE