Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Etikettenlöser 150 ml
Überarbeitet am: 01.03.2018 Seite 3 von 12
Bei Augenkontakt die Augen bei geöffneten Lidern ausreichend lange mit Wasser spülen , dann sofort
Augenarzt konsultieren.
Nach Augenkontakt
Bei Erbrechen Aspirationsgefahr beachten. Nach Verschlucken den Mund mit reichlich Wasser ausspülen (nur
wenn die Person bei Bewusstsein ist) und sofort medizinische Hilfe holen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Symptome können auch erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens bis 48
Stunden nach dem Unfall.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver.
Geeignete Löschmittel
Wasser.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Entzündlich. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Chemikalienschutzanzug tragen. Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Zum Schutz von Personen und zur Kühlung von Behältern im Gefahrenbereich Wassersprühstrahl einsetzen .
Gase/Dämpfe/Nebel mit Wassersprühstrahl niederschlagen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln.
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende
Verfahren
Alle Zündquellen entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
Produkt nicht unkontrolliert in die Umwelt gelangen lassen. Explosionsgefahr
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das
aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7
Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8
Entsorgung: siehe Abschnitt 13
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Bei offenem Umgang sind Vorrichtungen mit
lokaler Absaugung zu verwenden. Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
Hinweise zum sicheren Umgang
Nicht gegen Flammen oder glühende Gegenstände sprühen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Revisions-Nr.: 2,4,0 - Ersetzt die Version: 2,3 D - DE Druckdatum: 02.03.2018