Certifications 2

gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Sicherheitsdatenblatt
Etikettenlöser 150 ml
Überarbeitet am: 01.03.2018 Seite 2 von 12
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen
fernhalten. Nicht rauchen.
P211 Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
P251 Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch.
P410+P412 Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen über 50 °C/122 °F aussetzen.
Sicherheitshinweise
Bis zur völligen Verdampfung der entzündlichen Bestandteile besteht auch nach Gebrauch die Gefahr der
Bildung explosionsfähiger Dampf-Luft-Gemische.
2.3. Sonstige Gefahren
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2. Gemische
Gefährliche Inhaltsstoffe
AnteilBezeichnungCAS-Nr.
EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]
Kohlenwasserstoffe, C6-C7, n-Alkane,Isoalkane, Cyclene, < 5% n-Hexan 85 - < 90 %
921-024-6 01-2119475514-35
Flam. Liq. 2, Skin Irrit. 2, STOT SE 3, Asp. Tox. 1, Aquatic Chronic 2; H225 H315 H336 H304
H411
67-63-0 2-Propanol; Isopropylalkohol; Isopropanol 10 - < 12,5 %
200-661-7 01-2119457558-25
Flam. Liq. 2, Eye Irrit. 2, STOT SE 3; H225 H319 H336
124-38-9 Kohlendioxid 1 - < 2,5 %
204-696-9
Compressed gas; H280
Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004
>= 30 % aliphatische Kohlenwasserstoffe, Duftstoffe (Citral).
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzuziehen (wenn möglich, Betriebsanweisung oder
Sicherheitsdatenblatt vorzeigen).
Allgemeine Hinweise
Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden oder Atemstillstand künstliche Beatmung einleiten . Sofort Arzt
hinzuziehen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Alle kontaminierten Kleidungsstücke
sofort ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt
Revisions-Nr.: 2,4,0 - Ersetzt die Version: 2,3 D - DE Druckdatum: 02.03.2018