Operation Manual
DOC27-02-2014
Original Betriebsanleitung ave. Mobility 2014 (V 1.3)
10. Maßnahmen nach Unfall oder Sturz
Wenn Sie mit ihrem Pedelec in einen Verkehrsunfall verwickelt oder durch widrige Bedingungen und
Fehlverhalten mit dem Elektrorad gestürzt sind, sollten Sie - soweit körperlich möglich – zunächst alle
Maßnahmen ergreifen, die auch sonst bei einem Fahrzeugunfall üblich sind.
Bringen Sie sich und andere beteiligte Personen aus der Gefahrenzone und sichern Sie die
Unfallstelle ab. Lassen Sie sich dabei helfen
Bei Personenschäden ist sofort Hilfe zu leisten, Sanitätsdienst und Polizei zu verständigen
Da Sie am Pedelec kein Warndreieck haben, sollten Sie wenn möglich das Bike mittels anderer
Gegenstände/Teile gut sichtbar kennzeichnen oder es aus der Gefahrenzone hinaus bewegen.
Klären Sie dann zusammen mit den anderen Beteiligten den Unfallhergang. Machen Sie Fotos oder Skizzen
und tauschen Sie ihre Personalien aus.
Zur Schadensfeststellung überprüfen Sie zunächst alle sichtbaren mechanischen Veränderungen an
ihrem Elektro Bike, insbesondere ob die Batterie beschädigt ist (Risse, Löcher, Bruch der Halterung)
oder heiß wird. In letzteren Fall besteht akute Gefahr, dass die Batterie – auch einige Zeit nach dem
Unfall(!) – zu brennen beginnt. Eine beschädigte Batterie ist deshalb mit großer Vorsicht zu
behandeln. Beim Abtransport ist sie als Gefahrgut zu behandeln und in gesondertem Behälter zu
transportieren.
Weitere Schäden an Aufbau, Laufrädern, Lenker, Gabel, Kurbel, Kette, Schutzblech usw. sind im Hinblick
auf eine noch mögliche Fahrbereitschaft oder dem entstandenen Verlust zu prüfen. Sollten sich einzelne
Teile wieder in Form bringen oder Ausrichten lassen (Vorsicht bei Alu Teilen), so wird dennoch davon
abgeraten vor Ort Reparaturen durchzuführen und gleich wieder loszufahren. Mechanische Schäden –
auch vermeintlich kleinerer Art - wie z. B. ein Riss an Lenker, Vorbau, Gabel, Laufrad, Felge, erfordern in
der Regel den Ausbau und Ersatz des ganzen Teils, bevor das Rad wieder sicher gefahren werden kann.
Wenn die mechanischen Teile noch in Ordnung sind, müssen auf jeden Fall die wichtigsten
Fahrradfunktionen neu übergeprüft werden, wie Bremsen, Steuern, Treten, Rollen, Schalten, fester Sitz
und Antrieb. Auch hier geht Sorgfalt vor einer übereilten Wiederinbetriebnahme.
Die Bremsen bzw. Bremsleitungen dürfen kein Leck aufweisen, der Lenker kein Spiel haben, die Lager am
Steuerrohr nicht gebrochen, Kurbel und Pedale fest und nicht verbogen, der Sattel nicht verschoben sein
und Antrieb, Kette, Schaltung widerstandsfrei und ohne Aussetzen funktionieren.
Besondere Aufmerksamkeit verdient am Ende die elektrische Anlage. Sollte der Bordcomputer samt
Halterung angebrochen, Leitungen gerissen, der Geschwindigkeitssensor verbogen, das Motorgehäuse
verbeult oder die Batterie aus der Halterung gerutscht sein, dann versuchen Sie nicht die Anlage erneut
einzurichten oder in Betrieb zu nehmen, sondern bringen Sie das Bike in eine Fachwerkstatt.
Wenn Sie einen leichteren und selbst verschuldeten Sturz hatten (z. B. bei Kurvenfahrt, Kontrollverlust
durch Bodenunebenheit, Umfallen im Stand) bei dem weder Sie, noch Dritte körperlich geschädigt wurden,
können Sie ggf. nach erfolgreicher Prüfung (wie oben beschrieben) und kleineren Nachbesserungen das
Bike wieder in Betrieb nehmen.
Falls allerdings Veränderungen am elektrischen Antriebssystem festzustellen sind, sollten Sie dass System
nicht mehr einschalten und wenn die Batterie beschädigt wurde, auch nicht mehr mit ihr weiterfahren. Das
Bike ist bei nächster Gelegenheit in der Werkstatt zu prüfen. Weisen Sie dort auch auf ihren Sturz hin,
damit mögliche Folgen nachvollzogen werden können.
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