Safety Data Sheet Article 25730799
Seite: 2/8
Druckdatum: 25.04.2017
überarbeitet am: 25.04.2017
Versionsnummer 1
Sicherheitsdatenblatt
gemäß VO 1907/2006/EG
Handelsname: Insektenlöser Extra Stark
(Fortsetzung von Seite 1)
44.0
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Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 164462-16-2
Reg.nr.: 01-0000016977-53-XXXX
Reaction mass aus (2S)-Alanin, N,N-bis(carboxymethyl)-,
Trinatriumsalz und (2R)-Alanin, N,N-bis(carboxymethyl)-,
Trinatriumsalz
Met. Corr.1, H290
1-10%
CAS: 68891-38-3
Reg.nr.: 01-2119488639-16-xxxx
Alcohols, C12-14, ethoxylated, sulfates, sodium salts
Eye Dam. 1, H318; Skin Irrit. 2, H315; Aquatic Chronic 3,
H412
1-10%
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Zusätzliche Hinweise:
Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Abschnitt 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
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4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
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Allgemeine Hinweise:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, bei Beschwerden Arzt aufsuchen.
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Nach Hautkontakt:
Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
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Nach Augenkontakt:
Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
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Nach Verschlucken:
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
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4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
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5.1 Löschmittel
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Geeignete Löschmittel:
Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.
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Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel:
Wasser im Vollstrahl
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5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
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Besondere Schutzausrüstung:
Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
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Weitere Angaben
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
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6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen
anzuwendende Verfahren
Nicht erforderlich.
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6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
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6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl)
aufnehmen.
(Fortsetzung auf Seite 3)
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