Operation Manual

6
2.4 AUFLADEN DER BATTERIEN
Der wiederaufladbaren Batterien Ihres CDL910G besitzen eine Standby-
Zeit bei Zimmertemperatur von max. 60 Stunden und eine maximale Ge-
sprächsdauer von bis zu 6 Stunden. Die aktuelle Kapazität der Batterien
wird im Display angezeigt.
Batterien sind voll geladen.
Batterien sind erschöpft, Sie hören während eines Gesprächs
einen Warnton. Danach sind keine weiteren Gespräche möglich,
bis die Batterien wieder geladen sind. Nach weiteren 15 Minuten
wird auch das Display komplett abgeschaltet
Zum Laden der Batterien legen Sie den Handapparat auf die Basisstation.
Hinweis: Vor der ersten Inbetriebnahme müssen die Batterien für
mindestens 12 Stunden geladen werden. Die aufladbaren Batterien
unterliegen genau wie Ihre Autobatterie unvermeidlich einer gewis-
sen Alterung. Allerdings können Sie auf diesen Alterungsprozeß Ein-
fluß nehmen, indem Sie die Batterien gewissermaßen "trainieren".
Wenn Sie bei regelmäßiger Benutzung Ihres Telefons die Batterien
zyklisch aufladen und dann wieder "leer" telefonieren, bis die Anzei-
ge
im Display erscheint, werden die Batterien gefordert und
danken dies durch volle Leistungsfähigkeit und eine lange Lebens-
dauer. Dauerladung und Dauerentladung schaden dagegen sowohl
der Kapazität wie auch der Lebensdauer der Batterien.
2.5 TON (MFV)- ODER IMPULS (IWV) - WAHLVERFAHREN
Dieses zukunftsweisende Merkmal ermöglicht Ihnen Ihr Telefon sowohl an
den analogen Anschlüssen (IMPULS-Wahl) als auch an den digitalen An-
schlüssen (TON-Wahl) zu betreiben. Das TON-Wahlverfahren ist wesentlich
schneller als das IMPULS-Wahlverfahren, und bietet mehr Möglichkeiten.
Hinweis: Das Gerät ist werkseitig auf das Ton-Wahlverfahren ein-
gestellt. Sollte Ihr CDL910G nicht an Ihrem Anschluß funktionieren,
erfahren Sie unter Punkt 4.6, wie Sie Ihr Telefon auf das IMPULS-
Wahlverfahren einstellen können.
2.6 GÜRTELCLIP
Möchten Sie Ihr CDL910G immer bei sich tragen,
können Sie den beiliegenden Befestigungsclip be-
nutzen, um den Handapparat z.B. an Ihrem Gürtel
zu befestigen.
2. INBETRIEBNAHME