Operation Manual

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7.3 POSTZULASSUNG
Ihr AUDIOLINE CDL910G ist für den Einsatz im deutschen TELEKOM-
Netz freigegeben. Das Zulassungszeichenmit dem Bundesadler befindet
sich auf der Unterseite Ihres AUDIOLINE CDL910G.
7. WICHTIGE INFORMATIONEN
AUDIOLINE GmbH
Promenadenstr. 1
41460 Neuss
Die Regulierungsbehörde für Post und
Telekommunikation (RegTP) informiert:
Amtsblatt 25/98 Reg TP
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat zur Benutzung von
schnurlosen CT1+ und CT2 Telefonen folgende Verordnungen erlassen (Auszug):
Allgemeinzuteilung von Frequenzen für die Benutzung durch die Allgemeinheit für
Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Systeme CT1+ und CT2.
Auszug:
4. Diese Allgemeinzuteilung gilt für Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Sy-
steme CT1+ und CT2, die in den folgenden Frequenzbereichen betrieben werden
dürfen:
System CT1+ 886 - 887 MHz
System CT1+ 930-932 MHz
System CT2 864,1 - 868,1 MHz
6. Die Allgemeinzuteilung für Schnurlose Telekommunikationsanlagen mit den Syste-
men CT1+ und CT2 ist bis zum 31.12.2008 befristet. Neuzulassungen von
Schnurlosen Telekommunikationsanlagen dieser Systeme erfolgen nur bis zum
31.12.2000.
7. Vom 01.01.2003 an müssen Schnurlose Telekommunikationsanlagen der Syste-
me CT1+ und CT2 Nutzungseinschränkungen in den ihnen zugewiesenen
Frequenzbereichen hinnehmen bzw. dürfen andere Funkanwendungen im sel-
ben Frequenzband nicht gestört werden.
A7. Die Antennen der ortsfesten Funkstellen der Schnurlosen Telekommunikations-
anlagen des Systems CT2 dürfen zum Schutz bevorrechtigter Frequenznutzer nur
innerhalb von Gebäuden errichtet und betrieben werden.
Die mobilen Funkstellen Schnurloser Telekommunikationsanlagen des Systems
CT2 dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften im Freien nur mit einer max. An-
tennenhöhe von 5m über Grund betrieben werden. Der gleichzeitige Betrieb von
mehr als 10 CT2-Verbindungen auf einem Grundstück außerhalb geschlossener
Ortschaften ist zu vermeiden. Störungen durch berechtigte Frequenznutzer sind
hinzunehmen. Berechtigte Frequenznutzer dürfen nicht gestört werden.