Operation Manual

5
Anleitung für künftige Verwendungen aufbewahren.
Inhalt
EG-Konformitätserklärung 5
Lieferumfang 5
Betriebszeiten 5
Symbole Gerät 6
Symbole Bedienungsanleitung 6
Bestimmungsgemäße Verwendung 6
Restrisiken 6
Sicheres Arbeiten 6
sicherer Umgang mit Kraftstoffen
8
Vor der ersten Inbetriebnahme 8
Tanken 8
Benzin
8
Zweitakt-Motoröl
8
Das Mischen
8
Betanken der Heckenschere
9
Inbetriebnahme 9
Anwerfen der Heckenschere
9
Starten bei kaltem Motor
9
Stoppen des Motors
9
Starten bei warmem Motor
10
Einstellungen an der Heckenschere 10
Arbeitshinweise 10
Allgemeines Verhalten beim Arbeiten mit der
Heckenschere
10
Arbeiten mit der Heckenschere
11
Wartung und Pflege 11
Wartung
11
Schneideinrichtung justieren
12
Einstellen der Leerlaufdrehzahl
12
Luftfilter reinigen bzw. auswechseln
12
Benzinfilter reinigen bzw. auswechseln
12
Zündkerze überprüfen bzw. auswecheln
12
Schalldämpfer/Austrittsöffnung
13
Pflege
13
Wartungsplan 13
Transport 13
Lagerung 14
Garantie 14
Mögliche Störungen 14
Technische Daten 15
Gerätebeschreibung / Ersatzteile 15 / 140
EG-Konformitätserklärung
entsprechend der Richtlinie 98/37 EG
ATIKA GmbH & Co. KG
Schinkelstraße 97, 59227 Ahlen - Germany
erklärt in alleiniger Verantwortung, dass das Produkt
Benzin-Heckenschere Typ HB 60
auf das sich diese Erklärung bezieht, den einschlägigen grund-
legenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der
Richtlinien 98/37/EG, sowie den Anforderungen der anderen
einschlägigen Richtlinien
89/336/EWG und 2000/14/EG
entsprechen.
Konformitätsbewertungsverfahren: 2000/14/EG - Anhang V
Gemessener Schallleistungspegel L
WA
108 dB (A).
Garantierter Schallleistungspegel L
WA
113 dB (A).
Ahlen, 23.05.2007 A. Pollmeier, Geschäftsführung
Lieferumfang
Heckenschere HB 60 Messerschutz
Werkzeugbeutel Bedienungsanleitung
Überprüfen Sie nach dem Auspacken den Inhalt des
Kartons auf
! Vollständigkeit
! evtl. Transportschäden
Teilen Sie Beanstandungen umgehend dem Händler, Zulieferer
bzw. Hersteller mit. Spätere Reklamationen werden nicht aner-
kannt.
Betriebszeiten
Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom September
2002 dürfen Heckenscheren in reinen, allgemeinen und beson-
deren Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten,
die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten und Gebieten
für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem Gelände von
Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn- und Feiertagen
sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr nicht in Betrieb
genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum Lärm-
schutz.