Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verdeckreiniger
Materialnummer: CF001
Druckdatum: 04.02.2016
Seite 4 von 11
ATG GmbH & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Verdünnung mit Wasser möglich.
Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren: Säure.
Neutralisation möglich, vom Fachmann.
Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung siehe Abschnitt 8.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Zusätzlich zu den in diesem Abschnitt enthaltenen Angaben finden sich auch in Abschnitt 8 und 6.1 relevante
Angaben.
Hinweise zum sicheren Umgang
Gebrauchsanweisung beachten.
Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.
Arbeitsverfahren gemäß Betriebsanweisung anwenden.
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Weitere Angaben zur Handhabung
7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Produkt nur in Originalverpackung und geschlossen lagern.
Produkt nicht in Durchgängen und Treppenaufgängen lagern.
Keine alkaliunbeständigen Materialien verwenden.
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
10/12
Lagerklasse nach TRGS 510:
7.3. Spezifische Endanwendungen
Es liegen keine Informationen vor.
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Spitzenbegr.
F/m³
mg/m³
ppm
Bezeichnung
CAS-Nr.
Art
1,5(I)
10
2-(2-Butoxyethoxy)ethanol
112-34-5
67
8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Dies kann durch lokale Absaugung oder allgemeine Abluft erreicht werden.
Bei Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes (AGW):
Geeigneten Atemschutz verwenden.
Gilt nur, wenn hier Expositionsgrenzwerte aufgeführt sind.
Geeignete technische Steuerungseinrichtungen
Die allgemeinen Hygienemaßnahmen im Umgang mit Chemikalien sind anzuwenden.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen.
Schutz- und Hygienemaßnahmen
Dicht schließende Schutzbrille. (EN 166)
Augen-/Gesichtsschutz
Revisions-Nr.: 3
Überarbeitet am: 27.01.2016
D - DE










