Safety data sheet
EG-Sicherheitsdatenblatt
Verdeckreiniger
Materialnummer: CF001
Druckdatum: 04.02.2016
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ATG GmbH & Co. KG
gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Für Frischluft sorgen.
Bei Auftreten von Symptomen oder in Zweifelsfällen ärztlichen Rat einholen.
Nach Einatmen
Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel
Wasser. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen.
Nach Hautkontakt
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
Sofort Arzt hinzuziehen. Datenblatt mitführen.
Nach Augenkontakt
Mund gründlich mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Nach Verschlucken
4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Falls zutreffend sind verzögert auftretende Symptome und Wirkungen in Abschnitt 11. zu finden bzw. bei den
Aufnahmewegen unter Abschnitt 4.1.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Löschmittel
Wassersprühstrahl. / Schaum. / Kohlendioxid (CO2). / Trockenlöschmittel.
Geeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
Ungeeignete Löschmittel
5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefährliche Verbrennungsprodukte
Stickoxide (NOx).
Schwefeloxide.
Crackprodukte
Gase/Dämpfe, ätzend.
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Alkalibeständige Schutzkleidung (EN 13034)
Gegebenenfalls Vollschutzanzug.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Zusätzliche Hinweise
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Gegebenenfalls Rutschgefahr beachten
Flächenmäßige Ausdehnung verhindern (z.B. durch Eindämmen oder Ölsperren).
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer, Boden oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen.
Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Revisions-Nr.: 3
Überarbeitet am: 27.01.2016
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