User's Manual
Table Of Contents
- Über diese Anleitung
- Anmerkungen zu diesem Handbuch
- Sicherheitsinformationen
- Verpackungsinhalt
- Kapitel 1: Hardware-Einrichtung
- ASUS Zen AiO Pro PC
- Kapitel 2:
- Ihren All-in-One PC verwenden
- Aufstellen Ihres ASUS All-in-One PCs
- Einrichten Ihres PCs
- Touchscreen verwenden
- ( bei bestimmten Modellen)
- Kapitel 3:
- Mit Windows® 10 arbeiten
- Der erste Systemstart
- Startmenü
- Windows® Apps
- Task view (Aufgabenansicht)
- Einrasten-Funktion
- Aktionscenter
- Andere Tastaturkürzel
- Mit kabellosen Netzwerken verbinden
- Mit kabelgebundenen Netzwerken verbinden
- ASUS All-in-one PC ausschalten
- Kapitel 4:
- Ihr System wiederherstellen
- BIOS-Setup aufrufen
- Ihr System wiederherstellen
- Anhang
- Hinweise
- Aussagen zur FCC-Erklärung
- Strahlenbelastungswarnung
- Canadian Department of Communications-Erklärung
- IC-Strahlenbelastungserklärung für Kanada
- IC-Strahlenbelastungserklärung für Kanada
- Radio Frequency (RF) Exposure Information
- Canada, avis d’Industry Canada (IC)
- Informations concernant l’exposition aux frequences radio (RF)
- Konformitätserklärung für die R&TTE-Direktive 1999/5/EC
- Wireless-Kanäle für unterschiedliche Gebiete
- Verbotene Wireless-Frequenzbänder in Frankreich
- CE-Kennzeichen-Warnung
- CE-Zeichen für Geräte ohne Wireless LAN/Bluetooth
- CE-Zeichen für Geräte ohne Wireless LAN/Bluetooth
- REACH
- Erklärung zur Erfüllung der weltweiten Umweltschutzbestimmungen
- Rücknahmeservices
- Beschichtungshinweis
- Vermeidung von Hörverlust
- ENERGY STAR konformes Produkt
ASUS All-in-One PC
57
Verbotene Wireless-Frequenzbänder in Frankreich
In einigen Gebieten in Frankreich sind bestimmte Frequenzbänder verboten.
Die im höchsten Fall erlaubten Leistungen bei Innenbetrieb sind:
• mWfürdasgesamte2,4GHz-Band(2400MHz–2483,5MHz)
• mWfürFrequenzenzwischen2446,5MHzand2483,5MHz
HINWEIS: Die Kanäle 10 bis 13 arbeiten ausschließlich im Band von 2446,6 MHz
bis 2483,5 MHz.
Es gibt einige Möglichkeiten der Benutzung im Freien: Auf privaten
Grundstücken oder auf privaten Grundstücken öentlicher Personen
ist die Benutzung durch eine vorausgehende Genehmigung des
Verteidigungsministers mit einer maximalen Leistung von 100mW
im 2446,5–2483,5 MHz-Band erlaubt. Die Benutzung im Freien auf
öentlichen Grundstücken ist nicht gestattet.
In den unten aufgeführten Gebieten gilt für das gesamte 2,4GHz-Band:
• MaximalerlaubteLeistunginInnenräumenist100mW
• MaximalerlaubteLeistungimFreienist10mW