Safety data sheet Article 22451505
Druckdatum 07.07.2015, Überarbeitet am 28.11.2014
Version 03. Ersetzt Version: 02
Seite 2 / 10
INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
Armor All® Shield Scheiben-Versiegelung
GTIN: 5020144802037
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 20200L_0812
2.3
Sonstige Gefahren
Physikalisch-chemische Gefahren
Entwicklung von zündfähigen Gemischen möglich in Luft bei Erwärmung über dem
Flammpunkt und/oder beim Versprühen oder Vernebeln.
Gesundheitsgefahren
Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen.
Umweltgefahren
Enthält keine PBT bzw. vPvB Stoffe.
Andere Gefahren
Weitere Gefahren wurden beim derzeitigen Wissensbestand nicht festgestellt.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
Produktart:
Bei dem Produkt handelt es sich um ein Gemisch.
Gehalt [%]
Bestandteil
90 - < 100
GHS/CLP: Flam. Liq. 2: H225 - Eye Irrit. 2: H319 - STOT SE 3: H336
Propan-2-ol
CAS: 67-63-0, EINECS/ELINCS: 200-661-7, EU-INDEX: 603-117-00-0, Reg-No.: 02-2119752543-38-xxxx
Bestandteilekommentar
SVHC Liste (Candidate List of Substances of Very High Concern for authorisation): Enthält
keine oder unter 0,1% der gelisteten Stoffe.
Der Wortlaut der angeführten H-Sätze ist dem ABSCHNITT 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1
Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise
Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Nach Einatmen
Für Frischluft sorgen.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
Nach Hautkontakt
Bei Berührung mit der Haut sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
Nach Augenkontakt
Bei Berührung mit den Augen gründlich mit viel Wasser spülen und Arzt konsultieren.
Nach Verschlucken
Sofort Arzt hinzuziehen.
Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken.
Kein Erbrechen einleiten.
4.2
Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Reizende Wirkungen
Schläfrigkeit
Kopfschmerz
Benommenheit
Schwindel
4.3
Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatisch behandeln.
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1
Löschmittel
Geeignete Löschmittel
Kohlendioxid (CO2).
Wassersprühstrahl.
Löschpulver.
Alkoholbeständiger Schaum.
Ungeeignete Löschmittel
Wasservollstrahl.
5.2
Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Gefahr der Bildung toxischer Pyrolyseprodukte.
Bei Brand kann freigesetzt werden:
Unverbrannte Kohlenwasserstoffe.
Schwefeloxide (SOx).
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 140812a
clo00130 DE-AT










