Safety data sheet
Druckdatum 05.04.2016, Überarbeitet am 07.03.2016
Version 06. Ersetzt Version: 05
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INTER-UNION Technohandel GmbH
Sicherheitsdatenblatt 1907/2006/EG - REACH (DE-AT)
Armor All® Anti-Beschlag Tücher
GTIN: 5020144802259
76829 Landau/Pfalz
Artikelnummer 15020L_0314
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1
Toxizität
Bestandteil
Ethanol, CAS: 64-17-5
LC50, (48h), Leuciscus idus: 8140 mg/l (IUCLID).
EC50, (48h), Daphnia magna: 9268-14221 mg/l (IUCLID).
Gemisch aus 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazolin-3-on/2-Methyl-4-isothiazolin-3-on (3:1), CAS: 55965-84-9
LC50, (96h), Oncorhynchus mykiss: 0,22 mg/l.
EC50, (48h), Daphnia magna: 0,12 mg/l.
12.2
Persistenz und Abbaubarkeit
Verhalten in Umweltkompartimenten
nicht bestimmt
Verhalten in Kläranlagen
nicht bestimmt
Biologische Abbaubarkeit
Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen
Abbaubarkeit, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.
Unterlagen, die dies bestätigen, werden für die zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten
bereit gehalten und nur diesen entweder auf ihre direkte oder auf Bitte eines
Detergentienherstellers hin zur Verfügung gestellt.
12.3
Bioakkumulationspotenzial
Akkumulation in Organismen ist nicht zu erwarten.
12.4
Mobilität im Boden
Keine Informationen verfügbar.
12.5
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Auf Grundlage aller verfügbaren Informationen nicht als PBT bzw. vPvB einzustufen.
12.6
Andere schädliche Wirkungen
Keine bekannt
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1
Verfahren zur Abfallbehandlung
Produktreste sind unter Beachtung der Abfallrichtlinie 2008/98/EG sowie nationalen und regionalen Vorschriften zu entsorgen. Für
dieses Produkt kann keine Abfallschlüssel-Nummer gemäß europäischem Abfallkatalog (AVV) festgelegt werden, da erst der
Verwendungszweck durch den Verbraucher eine Zuordnung erlaubt. Die Abfallschlüssel-Nummer ist innerhalb der EU in Absprache
mit dem Entsorger festzulegen.
Produkt
Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften einer Verbrennungsanlage zuführen.
AVV-Nr. (empfohlen)
150202* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und
Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
Ungereinigte Verpackungen
Nicht kontaminierte Verpackungen können einem Recycling zugeführt werden.
AVV-Nr. (empfohlen)
150102 Verpackungen aus Kunststoff.
150110* Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche
Stoffe verunreinigt sind.
ÖNORM S2100
18712
www.chemiebuero.de, Telefon +49 (0)941-646 353-0, info@chemiebuero.de, 151027
clo00153 DE-AT










