Safety data sheet
AKKU POWER GmbH
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73614 Schorndorf
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Geschäftsführer: David Bech
HRB-Nr.: 281758
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f) Jedes Versandstück mit Ausnahme von Versandstücken, die in Ausrüstungen (einschließlich Platinen)
eingebaute Knopfzellen-Batterien oder höchstens vier in Ausrüstungen eingebaute Zellen oder höchstens zwei
in Ausrüstungen eingebaute Batterien enthalten, muss mit folgenden Angaben gekennzeichnet sein:
(i) einer Angabe, dass das Versandstück «LITHIUM-METALL»- bzw. «LITHIUM-IONEN»-Zellen oder –Batterien
enthält;
(ii) einer Angabe, dass das Versandstück sorgsam behandelt werden muss und dass bei Beschädigung des
Versandstücks eine Entzündungsgefahr besteht;
(iii) einer Angabe, dass bei einer Beschädigung des Versandstücks besondere Verfahren anzuwenden sind,
welche eine Kontrolle und erforderlichenfalls ein erneutes Verpacken einschließen, und
(iv) einer Telefonnummer für zusätzliche Informationen.
g) Jede Sendung mit einem oder mehreren Versandstücken, die gemäß Absatz f) gekennzeichnet sind, muss
von einem Dokument begleitet werden, das folgende Angaben enthält:
(i) eine Angabe, dass das Versandstück «LITHIUM-METALL»- bzw. «LITHIUM-IONEN»-Zellen oder -Batterien enthält;
(ii) eine Angabe, dass das Versandstück sorgsam behandelt werden muss und dass bei Beschädigung des
Versandstücks eine Entzündungsgefahr besteht;
(iii) eine Angabe, dass bei einer Beschädigung des Versandstücks besondere Verfahren anzuwenden sind,
welche eine Kontrolle und erforderlichenfalls ein erneutes Verpacken einschließen, und
(iv) eine Telefonnummer für zusätzliche Informationen.
h) Jedes Versandstück muss, sofern die Batterien nicht in Ausrüstungen eingebaut sind, in der Lage sein, einer
Fallprüfung aus 1,2 m Höhe, unabhängig von seiner Ausrichtung, ohne Beschädigung der darin enthaltenen
Zellen oder Batterien, ohne Verschiebung des Inhalts, die zu einer Berührung der Batterien (oder der Zellen)
führt, und ohne Freisetzen des Inhalts standzuhalten.
i) Die Bruttomasse der Versandstücke darf 30 kg nicht überschreiten, es sei denn, die Batterien sind in
Ausrüstungen eingebaut oder mit Ausrüstungen verpackt.
In den oben aufgeführten Vorschriften und im gesamten ADR versteht man unter «Lithiummenge» die Masse
des Lithiums in der Anode einer Zelle mit Lithium-Metall oder Lithiumlegierung. Es bestehen verschiedene
Eintragungen für Lithium-Metall-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien, um für besondere Verkehrsträger die
Beförderung dieser Batterien zu erleichtern und die Anwendung unter-schiedlicher Notfalleinsatz Maßnahmen
zu ermöglichen.
Special Provision 188:
Cells and batteries offered for carriage are not subject to other provisions of ADR if they meet the following:
(a) For a lithium metal or lithium alloy cell, the lithium content is not more than 1 g, and for a lithium ion cell,
the Watt-hour rating is not more than 20 Wh;
(b) For a lithium metal or lithium alloy battery the aggregate lithium content is not more than 2 g, and for a
lithium ion battery, the Watt-hour rating is not more than 100 Wh. Lithium ion batteries subject to this
provision shall be marked with the Watt-hour rating on the outside case, except those manufactured before 1
January 2009.
(c) Each cell or battery meets the provisions of 2.9.4.1 and 2.9.4.5