Operation Manual
ANLEITUNG FÜR IHR NEUES eBIKE
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- Schäden, die durch den Benutzer bei unsachgemäßer Montage entstehen z.B. an
Pedalen,Lenker,Vorbau oder Steuerkopf
- Durchgebrannte Lampen sowie verbrauchte Batterien oder Akkus
- Einstellarbeiten oder Reparaturen, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder normalen
Verschleiß zurückzuführen sind
- Karrosionsschäden, die durch unsachgemäße Pflege bzw. Wartung oder durch die
Lagerung des Fahrrades entstehen
- Schäden, die durch eine bauliche Veränderung oder durch einen Unfall entstehen
Die genannte Garantie von 3 Jahren auf den Rahmen wird allerdings nur gewährt, wenn
1 x jährlich eine Inspektion bei einem autorisierten Fachhändler entsprechend der in
dieser Bedienungsanleitung beigefügten Wartungsanleitung erfolgt.Dies ist vom auto-
risierten Fachhändler mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Sollte eine solche
Wartung nicht erfolgen, verkürzt sich der Garantiezeitraum auf 2 Jahre.
Die Kosten der Inspektion und Wartung sind vom Eigentümer des Fahrrades zu tragen.
Liegt kein Fehler im Sinne der Garantie vor, kann eine Reparatur nur kostenpflichtig
erfolgen.
Ein Garantieanspruch kann nicht geltend gemacht werden, wenn Veränderungen an der
Original-Konstruktion oder Ausstattung vorgenommen wurden oder das Rad unter nicht
normalen Bedingungen verwendet wurde.
Mit dieser Garantie gewährt ANSMANN eine freiwillige Herstellergarantie. Zusätzliche
Ansprüche aus nationalem Gewährleistungsrecht bleiben hiervon unberührt.
GARANTIE
Für dieses Fahrrad gilt eine Garantie von 36 Monaten. ANSMANN gewährt diese Garan-
tie dem Erstkäufer bei Kauf eines komplett montierten Fahrrades auf Materialdefekte
und Verarbeitungsfehler für den Rahmen und eine Garantie von 24 Monaten auf die
Gabel (beachten Sie hierzu die Garantiehinweise des Gabelherstellers).
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum. Zum Nachweis bitte Kaufbelege für die Dauer
der Garantie aufbewahren. Die Garantie bezieht sich auf Herstellungs- und Materialfeh-
ler, die bereits beim Kauf vorliegen.
Hierzu gehören keine Schäden die durch unsachgemäße Behandlung, vorsätzliche oder
fahrlässige Beschädigung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder auf normalen
Verschleiß zurückzuführen sind.
Wenn ein Garantiefall eintritt, hat ANSMANN die Möglichkeit, nach eigenem Ermessen
das defekte Bauteil zu reparieren oder zu ersetzen. Nicht defekte Bauteile werden le-
diglich auf Kosten des Garantienehmers ersetzt.
Verschleißteile sind, sofern sie durch normale Abnutzung oder Verschleiß beschädigt
sind, von der Garantie ausgenommen. Eine detaillierte Liste der Verschleißteile inklusi-
ve der Beschreibung der Verschleißmerkmale befindet sich im folgenden.
Im Einzelnen sind von der Garantie ausgeschlossen:
- Einstellung der Schaltung (Schaltwerk, Umwerfer, Schalteinheit)
- Einstellung der Bremsen
- Einstellung des Tretlagers
- Einstellung der Federelemente
- Zentrieren der Laufräder (Unwucht oder „Acht“)