Safety data sheet

Nr.14
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14. Transport Information
Ansmann Alkali-Mangan Zellen/Batterien werden als Trockenbatterien eingestuft und sind zum Zweck des
Transports nicht reglementiert durch: das US Ministerium für Transport (DOT), die internationale Zivilluftfahrt-
Organisation (ICAO), die internationale Luftverkehrs-Vereinigung (IATA), die internationale Seeschifffahrts-
Organisation (IMO), das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter
auf der Straße (ADR) und der Regelung zur Ordnung für die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher
Güter (RID).
IATA Gefahrgut-Regelung: Sondervorschrift A123
"Beispiele solcher Batterien sind: Alkali-Mangan, Zink-Kohle, Nickel-Metallhydrid und Nickel-Cadmium Batterien.
Elektrobatterien und batteriebetriebene Geräte und Fahrzeuge, die dazu geeignet sind, eine gefährliche
Wärmeentwicklung zu erzeugen, müssen so für den Transport vorbereitet werden, dass die folgenden
Szenarien ausgeschlossen werden können:
(a) ein Kurzschluss (z. B. bei Batterien durch die effektive Isolierung der freiliegenden Pole; oder bei Geräten
durch Ausbau der Batterie und Schutz der freigelegten Pole) und
(b) unbeabsichtigte Aktivierung.
Die Worte Not Restricted (nicht beschränkt) sowie die Nummer der Sonderbestimmung müssen zusammen
mit der Beschreibung der Substanz auf dem Luftfrachtbrief angegeben werden, wie durch 8.2.6 verlangt.
Dies gilt nur sofern ein Luftfrachtbrief benutzt wird.
EU: Sondervorschrift 304 (ADR/RID)
"Trockenbatterien, welche ätzende Elektrolyten beinhalten, aber nicht auslaufen, falls das Batteriegehäuse
beschädigt ist, unterliegen nicht den Bestimmungen von ADR/RID, vorausgesetzt die Batterien sind sicher
verpackt and gegen Kurzschlüsse geschützt. Beispiele für solche Batterien sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-
Nickel-Metall-Hydrid und Nickel-Cadmium-Batterien"
USA: 49 CFR § 172.102 Sondervorschrift 130
Für Nicht-Trockenbatterien spezifisch erfasst in der Tabelle in § 172.101.
Trockenbatterien unterliegen keinen Regelungen dieses Unterkapitels wenn sie sicher verpackt und
kann (z.B. durch wirksame Isolierung der Anschluterminals) und sie gegen Kurzschluss geschützt sind.
Verfahrensregeln zum Verpacken und für den Versand von Prmärbatterien gemäß IEC 60083-1:
Die Verpackung soll angemessen sein, um Schäden während des Transports, des Umgangs und der Lagerung
zu verhindern. Die Verpackungsmaterialien und das Verpackungsdesign sollte so ausgewählt werden, dass es
nicht zu unbeabsichtigeten leitenden Verbindungen, zur Korrosion der Anschlüsse und zum Eindringen von
Feuchtigkeit kommen kann. Stöße und Erschütterungen sollten auf ein Minimum reduziert werden.
Z.B. sollten Kartons nicht von LKWs geworfen, durch die Gegend gestoßen oder so hoch gestapelt werden, dass
die unteren Kartons zerdrückt werden. Ein Schutz vor schlechtem Wetter sollte vorhanden sein.
15. Vorschriften
Kennzeichnungs- Gemäß der Richtlinie 2006/66/EC des Europäischen Parlaments und des Rates
vorschriften: vom 6. September 2006 über Akkumulatoren und Batterien, sowie Altakkumulatoren
und Altbatterien, und zur Aufhebung der Richtlinie 91/157/EEC müssen alle
Akkus und Batterien mit der durchkreuzten Mülltonne gekennzeichnet werden.
Internationale Sicherheits-
normen: IEC 60086-5
Wassergefährdungs- (gemäß dem deutschen Wasserwirtschaftsgesetz) keine Wasserverschmutzung
klasse: gemäß dem VwVwS Anhang 1 (Nr. 1443 und 766)
Ansmann Alkali-Mangan (Alkaline) Zellen / Batterien
Einzelzellen und Batterien aus verbundenen Zellen
Materialsicherheitsdatenblatt
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