Certifications 2

Nr.11
6/6
(2) wenn diese als Ladung in einer Einheit, mit einer Gesamtmenge von 100kg Bruttomasse oder mehr,
geladen werden, gelten die Versandpapieranforderungen von Unterabschnitt C dieses Teils, die Anforderungen
von § 176,30 dieses Unterkapitels und die Schiffsladeraumanforderungen für diesen Eintrag in Spalte (19) der
§172.101 Gefahrguttabelle.
Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO), IMDG Code:
Reguliert als „Batterien, Nickel-Metallhydrid,
UN 3496“, Sonderbestimmung 963: „... Nickel-Metallhydrid-Zellen oder Batterien sollen sicher verpackt werden
und gegen Kurzschlüsse geschützt werden. Sie unterliegen nicht den anderen Bestimmungen dieses Codes,
sofern diese in einem Laderaum in einer Gesamtmenge von weniger als 100kg Bruttomasse gelagert werden,
unterliegen diese nicht den anderen Bestimmungen dieses Codes, außer 5.4.1, 5.4.3 und Spalte (16) der
Gefahrguttabelle in Abschnitt 3.2."
15.
Vorgeschriebene Informationen
Überblick über Normen:
A199
NiMH-Akkus unterliegen der Richtlinie 91-157/CE der Europäischen Gemeinschaft zum Recycling.
Die enthaltenen Stoffe unterliegen der Bestimmung REACH 06-1907/CE.
16.
Sonstige Informationen
Diese Informationen wurden aus Quellen zusammengestellt, die als zuverlässig gelten und nach bestem
Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung richtig und zuverlässig sind. Für die Richtigkeit,
Zuverlässigkeit und Vollständigkeit der hierin enthaltenen Informationen wird jedoch keine Haftung
übernommen (weder ausdrücklich noch stillschweigend).
Diese Angaben beziehen sich auf die angegebenen Materialien und können nicht für solche Materialien
verwendet werden, die in Kombination mit anderen Materialien verwendet werden. Es liegt in der
Verantwortung des Nutzers, sich über die Eignung und Vollständigkeit dieser Informationen für seinen
bestimmungsgemäßen Gebrauch zu informieren.
Die ANSMANN AG haftet nicht für Verluste oder Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser
Informationen entstehen können. Die Ansmann AG gewährt keine Garantie gegen Patentverletzungen.
für
IATA (60. Ausgabe, gültig ab 01. Januar 2019)
Ansmann NiMH-Akkus
Einzelzellen und Akkupacks, bestehend aus mehreren Einzelzellen
U.S. DOT 49 CFR 172.102 Vorschrift 130, 340
ADR 295, 304, 598
IMDG UN 3496 - Sondervorschrift SP 963
Kontrolleinrichtung Sonderbestimmungen
Materialsicherheitsdatenblatt (MSDB)