Certifications 2

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13.
Hinweise zur Entsorgung
USA: NiMH-Akkus werden von der US-Bundesregierung als ungefährlicher Abfall eingestuft und können gefahrlos
in der normalen kommunalen Abfallentsorgung entsorgt werden. Diese Akkus enthalten allerdings recyclingfähige
Materialien und werden vom Batterie-Recyclingprogramm der „Rechargeable Battery Recycling Corporation
(RPBC)" akzeptiert. Bitte besuchen Sie die Webseite der RPBC unter www.rbrc.org ( www.call2recycle.org) für
weitere Informationen.
In der Europäischen Union wird die Herstellung, Handhabung und Entsorgung von Batterien auf Basis der
RICHTLINIE 2006/66/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 6. September 2006
für Batterien und Akkus und Altbatterien und Altakkus und mit der Aufhebung der Richtlinie 91/157/EWG geregelt.
Kunden finden genaue Informationen zur Entsorgung in ihren jeweiligen Ländern über die Webseite der European
Portable Batteries Association
(http://www.epbaeurope.net/legislation_national.html)
Importeure und Benutzer außerhalb der EU sollten die örtlichen Gesetze und Vorschriften beachten.
Um Kurzschlüsse und Erwärmungen zu vermeiden, sollten gebrauchte NiMH-Zellen und -Akkus niemals in
großen Mengen gelagert oder transportiert werden. Korrekte Vorsichtsmaßnahmen gegen Kurzschlüsse sind:
- Lagerung der Akkus in der Originalverpackung
- Abdeckung der Batteriepole
14.
Transportinformationen
Allgemeine Hinweise
Ansmann Nickel-Metallhydrid-Zellen und -Akkus werden als Trockenbatterien eingestuft und ihr Transport wird
nicht reguliert durch das US-amerikanische Verkehrsministerium, die Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation
(ICAO), den internationalen Luftverkehrsverband (IATA), das „Accord Européen Relatif au Transport
International des Merchandises Dangereuses par Route“ (ADR) und das „Règlement concernant le transport
international ferroviaire de marchandises Dangereuses“ (RID).
IATA DGR
Sondervorschrift A199 ist eine neue Sondervorschrift, bestimmt für Akkus des Typs Nickel-Metallhydrid.
Diese Sondervorschrift legt fest, dass UN 3496 nur bei Transport über den Seeweg gilt und dass –
vorausgesetzt, die NiMH-Akkus werden gemäß der Sonderbestimmung sicher verpackt und aufbereitet –
diese für Luftfracht nicht eingeschränkt werden.
NiMH-Akkus und Geräte/Ausrüstung, die mit NiMH-Akkus betrieben werden/wird, und dem Risiko einer gefährlichen
Wärmeentwicklung unterliegen, müssen für den Transport vorbereitet werden, um Folgendes zu verhindern:
a) Kurzschluss (z.B. im Fall von Akkus durch eine effektive Isolation der offenliegenden Anschlüsse; oder im Fall
von Ausrüstung, durch das Trennen der Akkus vom Verbraucher und Schutz der offenliegenden Anschlüsse;
b) versehentliche Aktivierung.
Die Worte "not restricted" (nicht eingeschränkt) und die Nummer der Sondervorschrift müssen in der
Beschreibung des Stoffes auf dem Luftfrachtbrief gemäß 8.2.6 bei Erstellung des Luftfrachtbriefs enthalten sein.
EU (ADR/RID):
Abschnitt 3.2, Tabelle A: „Batterien, Nickel-Metallhydrid, UN3496, unterliegen nicht dem ADR“
USA: 49 CFR § 172.102
Sonderbestimmung 130: Zylindrisch NiMH-Akkus unterliegen nicht den Anforderungen
dieses Unterkapitels mit Ausnahme des Folgendem: „Batterien und batteriebetriebene Geräte, welche Batterien
enthalten, müssen für den Transport so vorbereitet und verpackt sein, damit Folgendes verhindert wird:
(1) Eine gefährliche Wärmeentwicklung
(2) Kurzschluss
Mögliche Maßnahmen / Methoden wären unter anderem :
(a) Verpacken jedes Akkus oder jedes batteriebetriebenen Geräts soweit möglich in vollständig geschlossene
Innenverpackungen aus nicht leitfähigem Material
(b) Trennen oder Verpacken der Akkus auf eine Weise, die Kontakt mit anderen Akkus, Geräten oder leitfähigen
Materialien (z.B. Metall) in den Verpackungen verhindert“...
Sondervorschrift 340: Dieser Eintrag bezieht sich nur auf den Schiffstransport von Nickel-Metallhydrid-Akkus
als Ladung (Reguliert als „Batterien, Nickel-Metallhydrid, UN3496“) […] Nickel-Metallhydrid-Batterien, die dieser
Sonderbestimmung unterliegen, unterliegen nur den folgenden Anforderungen:
(1) Die Batterien müssen für den Transport vorbereitet und verpackt sein, sodass gefährliche
Wärmeentwicklungen, Kurzschlüsse und Schäden an den Anschlüssen verhindert werden.
NiMH-Akkus unterliegen der Berichterstattung gemäß §171.16 dieses Teilkapitels, falls Brände, gewaltsames
Bersten, eine Explosion oder gefährliche Wärmeentwicklung (eine Wärmemenge, die gefährlich für die
Sicherheit der Verpackung oder von Personen sein kann, einschließlich Verkokelung, Schmelzen oder
Verbrennen der Verpackung) oder andere Schäden durch NiMH-Akkus verursacht werden.
für
Materialsicherheitsdatenblatt (MSDB)
Einzelzellen und Akkupacks, bestehend aus mehreren Einzelzellen
Ansmann NiMH-Akkus