Instructions
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WARNUNG: Die dargestellten Anordnungen
des Rauchwarnmelders beruhen auf typischen
Wohneinheiten. Bauweise und Auslegung
individueller Wohnungen sind unterschied-
lich; deshalb ist dies nur als Anhaltspunkt zu
betrachten. Für weitere Informationen wen-
den Sie sich bitte an Ihre örtliche Feuerwehr.
1. Für einen umfassenden Schutz sollten Rauch-
warnmelder in allen Räumen, Korridoren, La-
gerbereichen, Keller- und Speicherräumen
installiert werden. Eine minimale Absicherung
wird erreicht durch je einen Rauchwarnmelder
im Flur, im Treppenhaus auf jeder Etage und
in jedem Schlafzimmer. In Häusern mit meh-
reren Wohneinheiten sollte jede Familie ihre
eigenen Rauchwarnmelder installieren. Es kann
erforderlich sein, mehr als einen Rauchwarn-
melder zu installieren, vor allem wenn der Flur
länger als 15 m ist. In Räumen über 60 qm bzw.
Fluren, die länger als 10 m sind, empfiehlt sich
der Einsatz von mehreren Rauchwarnmeldern.
2. In allen Schlafräumen sollten Rauchwarn-
melder installiert werden.
3. In Fluren und Gängen mit einer max.
Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei
Rauchwarnmeldern höchstens 15 m betragen.
max. 15 m
max. 7.5 m
Abb. 1
Der Abstand des Melders zur Stirnfläche des
Flures oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m
betragen. In Kreuzungs-, Einmündungs- und
Eckbereichen (Gehrungslinie) von Gängen
und Fluren ist jeweils ein Melder anzuordnen.
In Räumen, die mit Hitzemeldern ausgestattet
sind, sollte der nächstgelegene Rauchwarn-
melder nicht mehr als 5,30 m vom Hitzemelder
entfernt sein.
4. Rauchwarnmelder sollten an der Decke,
möglichst in der Raummitte, aber auf jeden
Fall mindestens 50 cm von der Wand oder
einem Unterzug oder von Einrichtungsgegen-
ständen entfernt, montiert werden. Ist eine
Befestigung an der Decke nicht möglich,
können Rauchwarnmelder auch in
Ausnahmefällen an der Wand montiert wer-
den. Die Wandfläche oberhalb des Rauchwarn-
melders und 1 m unterhalb des Warnmelders
und 0,5 m seitlich des Warnmelders sollten frei
von Einrichtungsgegenständen sein.