User manual
5
POSITIONIERUNG
WARNUNG: Der AngelEye Rauchwarnmelder
kann nicht als Ersatz für eine feste verdrahtete
Brandmeldeanlage verwendet werden, wenn
dieses z.B. in Neubauten baubehördlich ge-
fordert wird. Weitere Informationen sind bei
Ihrer örtlichen Feuerwehr oder der Bauauf-
sicht Ihrer Gemeindeverwaltung erhältlich.
Diese Stellen bieten in der Regel Beratung
bei Neubauten oder Vorhaben, die der Bau-
genehmigung bedürfen. Ihr Rauchwarnmel-
der erfüllt typischerweise die Mindestan-
forderungen an Familienwohneinheiten in
bestehenden Gebäuden, solange mindestens
ein Gerät auf jedem Flur und jeder Etage Ih-
rer Immobilie installiert wird. Für die frühest
mögliche Feuermeldung empfehlen wir, ei-
nen Rauchwarnmelder in allen Räumen anzu-
bringen, in denen die Temperatur normaler-
weise zwischen 4°C und 38°C liegt.
Die Montageorte für Rauchwarnmelder sind
in der in Deutschland gültigen Anwendungs-
norm DIN 14676 verbindlich geregelt.
Planungsbeispiel für die Anwendung in einer Wohnung
Wohnraum
Schlafraum
Kinderzimmer
Küche
Bad
Flur
Kinderzimmer
Legende:
Mindestausstattung
Optimale Ausstattung
Ausstattung mit Einschränkungen
WARNUNG:
D
ie dargestellten Anordnun-
gen des Rauchwarnmelders beruhen auf
typischen Wohneinheiten. Bauweise und
Auslegung individueller Wohnungen sind
unterschiedlich; deshalb ist dies nur als An-
haltspunkt zu betrachten. Für weitere Infor-
mationen wenden Sie sich bitte an Ihre örtli-
che Feuerwehr.
1. Für einen umfassenden Schutz sollten Rauch-
warnmelder in allen Räumen, Korridoren, La-
gerbereichen, Keller- und Speicherräumen in-
stalliert werden. Eine minimale Absicherung
wird erreicht durch je einen Rauchwarnmelder
im Flur, im Treppenhaus auf jeder Etage und
in jedem Schlafzimmer. In Häusern mit meh-
reren Wohneinheiten sollte jede Familie ihre
eigenen Rauchwarnmelder installieren. Es kann
erforderlich sein, mehr als einen Rauchwarn-
melder zu installieren, vor allem wenn der Flur
länger als 15 m ist. In Räumen über 60 qm bzw.
Fluren, die länger als 10 m sind, empfiehlt
sich der Einsatz von mehreren Rauchwarn-
meldern.
2. In allen Schlafräumen sollten Rauchwarn-
melder installiert werden.
3. In Fluren und Gängen mit einer max.
Breite von 3 m darf der Abstand zwischen zwei
Rauchwarnmeldern höchstens 15 m betragen.
Der Abstand des Melders zur Stirnfläche des
Flures oder Ganges darf nicht mehr als 7,5 m
betragen. In Kreuzungs-, Einmündungs- und
Eckbereichen (Gehrungslinie) von Gängen
und Fluren ist jeweils ein Melder anzuordnen.
In Räumen, die mit Hitzemeldern ausgestattet
sind, sollte der nächstgelegene Rauchwarn-
melder nicht mehr als 5,30 m vom Hitzemelder
entfernt sein.
4. Rauchwarnmelder sollten an der Decke,
möglichst in der Raummitte, aber auf jeden
Fall mindestens 50 cm von der Wand oder
einem Unterzug oder von Einrichtungsgegen-
ständen entfernt, montiert werden. Ist eine
Befestigung an der Decke nicht möglich,
können Rauchwarnmelder in Ausnahmefäl-
len auch an der Wand montiert werden. Die
Wandfläche oberhalb des Rauchwarnmelders
und 1 m unterhalb des Warnmelders und 0,5
m seitlich des Warnmelders sollten frei von
Einrichtungsgegenständen sein.
5. In Räumen mit Deckenneigungen grö-
ßer 20° zur Horizontalen können sich in der
max. 15 m
max. 7.5 m
Abb. 1